Die Thüringer Landtagsabgeordnete und Erfurter Stadträtin Astrid Rothe-Beinlich von den Grünen hat sich vor dem Erfurter Landgericht dazu verpflichtet, einen von ihr auf Twitter erhobenen Rassismus-Vorwurf gegen den CDU-Abgeordneten Professor Dr. Dr. Hans Pistner zu unterlassen. Dies erklärte Pistners Anwalt Gregor Heiland gegenüber der JUNGEN FREIHEIT.
Pistner ist Mund-Kiefer-Gesichtschirurg und Mitglied des Erfurter Stadtrats. Dort hatte er am 27. Juni 2018 in einer Rede gesagt: „Wer hier auf Dauer leben will, wer in Europa, Deutschland und Erfurt dauerhaft ankommen will, muß sich hier einpassen und einbringen. Das wird anstrengend. Er muß Europäer und Deutscher werden wollen. Wie wir den Prozeß dann nennen wollen? Seien wir ehrlich zu den Migranten und zu uns und zu unseren Wählern! Das ist im Effekt keine künstlich definierte ‘Integration’, es ist eher Assimilation, wie es sie in akzeptablen Größenordnungen in natürlicher Weise seit Jahrhunderten gegeben hat.“
Astrid Rothe-Beinlich warf dem Arzt daraufhin via Twitter vor, er diskreditiere die Willkommenskultur und bediene Ressentiments in AfD-Manier. Er fordere Assimilation auf natürliche Weise. Die CDU müsse klären, ob dies ihre Haltung sei.
Gericht entscheidet noch über Gerichtskosten
Pistner klagte daraufhin vor dem Landgericht auf Unterlassung und Widerruf. Am 12. Juli trafen sich die Parteien vor der 8. Zivilkammer, persönliches Erscheinen war angeordnet. Rothe-Beinlich twitterte um 7. 57 Uhr morgens: „Ebenfalls unterwegs zum Landgericht Erfurt mit Unterstützung Jürgen Kasek Näheres folgt …“ Was dann folgte, war um 11.05 Uhr eine Stellungnahme ihres Anwalts Jürgen Kasek auf Twitter: „Verhandlung vor dem Landgericht Erfurt mit Astrid Rothe-Beinlich beendet. Streitgegenständlich war eine Meinungsäußerung, wir vertreten die Auffassung, daß man Rassismus auch so bezeichnen muß. Gericht wird voraussichtlich im September entscheiden. Wir sind zuversichtlich.“
Ein Pressesprecher des Gerichts sagte gegenüber der JUNGEN FREIHEIT: „Es hat einen Vergleich gegeben. Es ging darum, die Äußerungen so nicht mehr zu wiederholen.“ Laut Pfitzners Anwalt Heiland entscheidet das Gericht nur noch über die Gerichtskosten, „der Streitgegenstand ist über den Vergleich erledigt.“
Doch Pistner geht es nicht nur um diese eine Twittermeldung von Astrid Rothe-Beinlich. „Unser Mandant sah die Äußerung als Fortsetzung einer Kampagne“, sagt Pistners Rechtsanwalt Gregor Heiland. „Denn schon im Zusammenhang mit der sogenannten Gleicke-Studie war bereits eine ähnliche Aussage über ihn veröffentlicht worden.“
Pistner wehrt sich gegen „Gleicke-Studie“
Rückblick: Im Auftrag von Iris Gleicke (SPD), der Ostbeauftragten der Bundesregierung, sollte das Göttinger Institut für Demokratieforschung Ursachen für Fremdenfeindlichkeit in Ostdeutschland aufdecken. Dafür wurden Interviews in Heidenau, Freital und Erfurt geführt. Die Studie kam unter anderem zu dem Ergebnis, daß Rechtsextremismus in einer von der CDU dominierten Politik-Kultur gedeihe. Nach der Veröffentlichung der Studie im Mai 2016 wurde Kritik laut. Der Vorwurf: Die Studie sei unwissenschaftlich und strotze vor Fehlern (JF 23/17). In der Studie wurde auch Pistner genannt.
Das Neue Deutschland schrieb damals, daß Pistner dem Göttinger Institut eine Unterlassungsaufforderung zugeschickt habe: „In dem Schreiben beanstandet er das Zitat einer Grünen-Stadträtin. Die hatte ihm unterstellt, für die AfD zu werben und sich völkisch und rassistisch zu äußern.“ Die Studie wurde später von der Bundesregierung zurückgezogen.
„Es bleibt nunmehr zu hoffen, daß Frau Rothe-Beinlich künftig derart irreführende Erklärungen über unseren Mandanten endgültig unterlassen wird“, sagt Rechtsanwalt Heiland. „Unser Mandant wird sich auch bei seiner aktuellen ehrenamtlichen politischen Arbeit im Bundesvorstand der Werteunion nicht durch derart faktenfreie Beschimpfungen als Rassist oder Nazi einschüchtern lassen.“