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Islam: Parteitag: CDU-Spitze schließt Kopftuchverbot für kleine Mädchen nicht aus

Islam: Parteitag: CDU-Spitze schließt Kopftuchverbot für kleine Mädchen nicht aus

Islam: Parteitag: CDU-Spitze schließt Kopftuchverbot für kleine Mädchen nicht aus

Schülerin mit Kopftuch
Schülerin mit Kopftuch
Schülerin mit Kopftuch (Archivbild) Foto: picture alliance/Uwe Anspach/ dpa
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Parteitag: CDU-Spitze schließt Kopftuchverbot für kleine Mädchen nicht aus

Die Antragskommission der CDU hat sich in einer Beschlußempfehlung für den Parteitag gegen das Tragen von Kopftüchern für Mädchen im Kita- und Grundschulalter ausgesprochen. Auch ein Verbot sei als „letztmögliche Maßnahme“ denkbar.
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Cato, Palmer, Exklusiv

BERLIN. Die Antragskommission der CDU hat sich in einer Beschlußempfehlung für den kommenden Parteitag gegen das Tragen von Kopftüchern für Mädchen im Kita- und Grundschulalter ausgesprochen. Der Ausschuß wird vom Parteivorstand eingesetzt. Der Parteitag ist für kommenden Freitag und Samstag angesetzt.

Statt einem direkten Kopftuchverbot gelte es erst einmal, die Eltern gegen das Kopftuchtragen ihrer Kinder zu überzeugen, heißt es laut der Nachrichtenagentur dpa in dem Empfehlungsantrag. „Wir schließen allerdings als letztmögliche Maßnahme auch ein Verbot nicht aus.“ Kinder, die Kopftuch trügen, seien „erkennbar Außenseiter, etwa auf dem Spielplatz oder auf dem Schulhof“. Dies solle in jedem Fall verhindert werden.

Generelles Verbot an Schulen „wohl nicht zulässig“

Ein Bezirksverband der Senioren-Union hatte zuvor die CDU-Fraktionen der Landtage, Bürgerschaften und das Abgeordnetenhaus von Berlin auffordern wollen, ein gesetzliches Kopftuchverbot in Schulen einzuführen. Die Kommission hat diese Forderung in ihrem Antrag nun abgeschwächt. Bereits im Mai hatte sich die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Annette Widmann-Mauz (CDU), für ein Kopftuchverbot ausgesprochen. Seit Mai gilt auch in österreichischen Grundschulen eine „weltanschaulich oder religiös“ geprägte „Verhüllung des Hauptes“ als strafbar.

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags war 2017 in einer Ausarbeitung zum Thema „Schule und Religionsfreiheit“ zu dem Ergebnis gekommen, daß „ein generelles landesweites Verbot für Schülerinnen, ein Kopftuch zu tragen, das das Gesicht frei läßt, verfassungsrechtlich wohl nicht zulässig wäre“.  (hr)

Schülerin mit Kopftuch (Archivbild) Foto: picture alliance/Uwe Anspach/ dpa
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