DÜSSELDORF. Das Bildungsministerium von Nordrhein-Westfalen (NRW) will die Lernmethode „Schreiben nach Gehör“ abschaffen. „Die Regeln der deutschen Rechtschreibung können und müssen von der ersten Klasse an gelernt werden“, sagte Bildungsministerin Yvonne Gebauer (FDP) der Nachrichtenagentur dpa.
Zu dem Zweck sollen ab dem Schuljahr 2019/20 Grundschüler in dem Bundesland einen Pflichtwortschatz von 533 Wörtern lernen. So werde erstmals in NRW ein verbindlicher Grundwortschatz an Grundschulen eingeführt, betonte Gebauer. Studien hätten gezeigt, „daß zu viele Schülerinnen und Schüler die Rechtschreibung nicht gut genug beherrschen“.
Lehrer sollen verstärkt Rechtschreibung kontrollieren
Daher sollen Lehrer in Zukunft wieder verstärkt auf die korrekte Schreibweise achten. Das sieht die Handreichung des Ministeriums für die Pädagogen vor. Laut der Broschüre sei das Erlernen des Schreibens „kein naturwüchsiger Prozeß, der quasi von alleine geschieht“. Kinder müßten systematisch lernen.
Bislang dürften Schüler in den ersten beiden Klassen nach Gehör schreiben. Erst ab der dritten Klasse wird auf die korrekte Rechtschreibung geachtet.
Brandenburg hatte bereits im vergangenen September das „Schreiben nach Gehör“ abgeschafft. Der Deutsche Lehrerverband fordert ein bundesweites Verbot dieser Lernmethode. (ag)