BERLIN. Prominente Künstler und Politiker haben sich in einem Offenen Brief mit der selbsterklärten Künstlergruppe „Zentrum für politische Schönheit“ (ZPS) solidarisiert und die Ermittlungen gegen sie verurteilt. Sie verteidigen die Aktion des ZPS gegen den Thüringer AfD-Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke mit dem Argument der Kunstfreiheit.
Zu den Erstunterzeichnern gehören unter anderem Herbert Grönemeyer, Jan Böhmermann, die linksradikale Musikgruppe Feine Sahne Fischfilet, die Publizisten und Journalisten Jakob Augstein, Naika Foroutan, Deniz Yücel, die Schriftsteller Sibylle Berg, Robert Menasse, Margarete Stokowski und der Fernsehmoderator Claas Heufer-Umlauf.
Auch die Vorsitzende der Linkspartei, Katja Kipping, Juso-Chef Kevin Kühnert, die stellvertretenden Vorsitzende der Linkspartei, Martina Renner, und weitere Bundestagsabgeordnete der beiden Parteien unterstützen die Forderungen des Schreibens.
Thüringens Justizminister soll künftige Ermittlungen verhindern
Darin verlangen sie von Thüringens Justizminister Dieter Lauinger (Grüne), in Zukunft derartige Verfahren zu unterbinden und Straffreiheit für ähnliche „Kunstaktionen“. Ferner sollten die Verantwortlichen für die Ermittlungen gegen das ZPS „zur vollen Verantwortung“ gezogen und „ihre Verbindungen zu politischen Akteuren“ offengelegt werden. Der ermittelnde Staatsanwalt war wegen einer Spende für die AfD in die Kritik geraten.
In dem Brief wird der Paragraph 129 des Strafgesetzbuches (Bildung einer kriminellen Vereinigung), auf dessen Grundlage gegen das ZPS ermittelt wurde, als „Schnüffelparagraph“ bezeichnet. Das Verfahren gegen die Künstlergruppe sei ein „unerträglicher und unzulässiger Vorgang der Kriminalisierung von Kunst“ gewesen.
Die von der Intendantin des Maxim Gorki Theaters, Shermin Langhoff, gestartete Petition schließt mit den Worten: „Wir wenden und wehren uns in aller Form gegen eine das Gemeinwesen und die freiheitlich demokratische Grundordnung gefährdende Tendenz zur politisch-ideologischen Kriminalisierung von Kunst und gegen eine gesinnungsgeleitete Instrumentalisierung des Strafrechts.“ (ag)