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Bernd Zimniok, Demografie, Massenmigration

Krimineller Salafist auf freiem Fuß: Islamischer Gefährder wird seit 14 Jahren nicht abgeschoben

Krimineller Salafist auf freiem Fuß: Islamischer Gefährder wird seit 14 Jahren nicht abgeschoben

Krimineller Salafist auf freiem Fuß: Islamischer Gefährder wird seit 14 Jahren nicht abgeschoben

Gefährder
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Beschlagnahmte Waffe und IS-Fahne (Archivbild): Hausdurchsuchung bei Gefährdern Foto: dpa
Krimineller Salafist auf freiem Fuß
 

Islamischer Gefährder wird seit 14 Jahren nicht abgeschoben

Der Tschetschene Rashid K. kam 2004 als Asylbewerber nach Deutschland. Ein Jahr später wurde dein Antrag abgelehnt; seither wurde seine Duldung 30 Mal verlängert. Auch nachdem in der Wohnung des Gefährders eine Pistole samt Munition und Schalldämpfer gefunden wurde, bleibt der kriminelle Einwanderer auf freiem Fuß – zum Entsetzen der Ermittler.
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DÜSSELDORF. Ein seit 14 Jahren geduldeter islamischer Gefährder bleibt trotz Verstoßes gegen seine Auflagen auf freiem Fuß. Das hat das Düsseldorfer Amtsgericht entschieden. Wie der Spiegel berichtet, war der Tschetschene, der unter anderem als Rashid K. bekannt ist, Anfang Mai nach einem Einbruchsversuch in Neuss auf der Flucht von der Polizei gestellt worden.

Zwei Wochen zuvor hatte das Gericht die Auflage gestellt, der Tschetschene müsse straffrei bleiben, ansonsten komme er in Untersuchungshaft. Hintergrund war ein Waffenfund in der Wohnung des Gefährders in Düsseldorf. Nach verdeckten Ermittlungen hatten Sicherheitskräfte die Räumlichkeiten des angeblich 31 Jahre alten Islamisten durchsucht und dabei eine Pistole samt Munition und Schalldämpfer gefunden. Der Ermittlungsrichter erließ daraufhin einen Haftbefehl – und setzte ihn gleichzeitig außer Vollzug unter der Bedingung, K. müsse bis zum Ende des Verfahrens straffrei bleiben.

Gefährder der höchsten Risikoklasse

Der Einbruchsversuch wurde allerdings nur als Sachbeschädigung gewertet, da es sich bei dem betroffenen Haus um ein Mehrfamilienhaus handelte und es deshalb unklar gewesen sei, in welche der Wohnungen der Täter möglicherweise hätte eindringen wollen. Die Sachbeschädigung hätte „die Voraussetzungen, nämlich eine gröbliche Zuwiderhandlung gegen eine Auflage des Haftverschonungsbeschlusses“ nicht erfüllt, teilte ein Sprecher des Gerichts auf Spiegel-Anfrage mit. Die Staatsschützer, die mit dem Fall betraut waren, hätten mit Entsetzen reagiert. Laut Bild-Zeitung hat der Gefährder nun aber Meldeauflagen.

Rashid K. fiel jedoch nicht erst seit dem Pistolenfund und dem Einbruchsversuch auf. Im März 2018 rief ein Foto von ihm mit einem Sturmgewehr die Beamte des Mönchengladbacher Staatsschutzes auf den Plan. Außerdem ist der Mann wegen schwerer Körperverletzung und Drogendelikten bereits polizeibekannt. Überdies sei er bestens in die salafistische Szene vernetzt. Im polizeilichen Gefährderanalysesystem ist er in der höchsten Risikoklasse registriert. Es gibt demnach eine hohe Wahrscheinlichkeit, daß der Salafist einen Terroranschlag begehen könnte.

Der Tschetschene war 2004 als Asylbewerber nach Deutschland eingewandert. Sein Asylantrag wurde ein Jahr später abgelehnt. Sein Heimatland Tschetschenien nahm den Islamisten allerdings nicht auf, da die nötigen Papiere fehlten und ihnen der Mann nicht bekannt sei. Seit 2005 wurde seine Duldung 30 Mal verlängert. In rund zwei Wochen steht eine weitere Verlängerung an. (ls)

Beschlagnahmte Waffe und IS-Fahne (Archivbild): Hausdurchsuchung bei Gefährdern Foto: dpa
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