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Einigung der Bundesregierung: Zuwanderungsgesetz: Kein Familiennachzug für neue Fachkräfte

Einigung der Bundesregierung: Zuwanderungsgesetz: Kein Familiennachzug für neue Fachkräfte

Einigung der Bundesregierung: Zuwanderungsgesetz: Kein Familiennachzug für neue Fachkräfte

Flüchtlinge
Flüchtlinge
Flüchtlinge arbeiten in einem Restaurant in Schleswig-Holstein Foto: dpa
Einigung der Bundesregierung
 

Zuwanderungsgesetz: Kein Familiennachzug für neue Fachkräfte

Einwanderer, die über das geplante Fachkräftezuwanderungsgesetz nach Deutschland kommen sollen, haben nicht automatisch Recht auf Familiennachzug. „Der sechsmonatige Aufenthaltstitel zur Suche eines Arbeitsplatzes berechtigt nicht zum Familiennachzug“, teilte das Bundesinnenministerium mit. Die Einigung der Bundesregierung betrifft auch geduldete abgelehnte Asylbewerber.
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BERLIN. Einwanderer, die über das geplante Fachkräftezuwanderungsgesetz nach Deutschland kommen sollen, haben nicht automatisch Recht auf Familiennachzug. „Der sechsmonatige Aufenthaltstitel zur Suche eines Arbeitsplatzes berechtigt nicht zum Familiennachzug“, teilte das Bundesinnenministerium auf eine Anfrage der Bild-Zeitung mit.

Nur wenn der Betroffene innerhalb der sechs Monate eine Erwerbstätigkeit findet, die voraussichtlich über ein Jahr beträgt, dürfe er Angehörige seiner Kernfamilie nachholen. Bedingung dafür sei jedoch, daß die Fachkraft mit der Arbeit seinen Lebensunterhalt einschließlich der Unterkunft finanzieren kann.

„Die neu zu schaffende Regelung wird auf fünf Jahre befristet, um anschließend eine Evaluierung dieser Regelung vorzunehmen“, schrieb das Ministerium. Dies solle auch mit Blick auf mögliche konjunkturelle Veränderungen erfolgen. Ausländer, die bis dahin eine Arbeit gefunden haben, dürften aber auch anschließend bleiben.

Abgelehnte aber geduldete Asylbewerber sollen bleiben dürfen

Mit der neuen Regelung will die Bundesregierung Fachkräfte ohne Einschränkung auf bestimmte Berufe anwerben. Dafür müssen Bewerber eine nötige Berufsqualifikation sowie „der angestrebten Tätigkeit entsprechende Sprachkenntnisse“ vorweisen.

Die Einigung Anfang der Woche betraf auch den sogenannten Spurwechsel zwischen Asylverfahren und der Einwanderung in den Arbeitsmarkt. Abgelehnte aber geduldete Asylbewerber dürfen in Deutschland bleiben, wenn sie arbeiten und gut integriert sind.

Nach Bild-Informationen hätten damit fast 176.000 Personen die Chance, über ihren Job einen besseren Aufenthaltstitel zu erhalten. Die Union feierte dies als Erfolg. „Es bleibt damit bei der grundsätzlichen Trennung von humanitärer Migration und Erwerbsmigration“, sagte Innenstaatssekretär Stephan Mayer (CSU).

60.000 unmittelbar Ausreisepflichtige im Land

Abgelehnte Asylbewerber mit einer Duldung haben keine Aufenthaltsberechtigung, können aber auch nicht abgeschoben werden. Grund dafür kann unter anderem sein, daß dem Betroffenen in seinem Heimatland Gefahr für Freiheit, Leib und Leben droht, er keine Papiere besitzt oder aufgrund einer Krankheit reiseunfähig ist.

Neben den 176.000 geduldeten abgelehnten Asylbewerbern leben in Deutschland laut Ausländerzentralregister rund 60.000 unmittelbar Ausreisepflichtige. Seit Januar 2015 kamen Sicherheitskreisen zufolge rund 1,8 Millionen Flüchtlinge nach Deutschland. (ls)

Flüchtlinge arbeiten in einem Restaurant in Schleswig-Holstein Foto: dpa
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