DÜSSELDORF. Mehrere Flüchtlingsinitiativen haben gegen die für Dienstag geplante Sammelabschiebung nach Afghanistan protestiert. „Es gibt keine sichere Region in Afghanistan, eine jede Abschiebung dorthin ist unverantwortlich“, sagte die Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats Nordrhein-Westfalen, Birgit Naujoks. Die Politik müsse umgehend einen landesweiten Abschiebestopp nach Afghanistan beschließen.
Auch die Linkspartei forderte, die Abschiebung der 80 Personen auszusetzen. „Fast 18 Prozent aller Terroropfer weltweit starben in Afghanistan, wer in dieser Situation Menschen nach Afghanistan abschiebt, spielt mit ihrem Leben“, warnte der Landesvorsitzende von NRW, Özlem Alev Demirel.
Abgeschoben werden in der Regel nur Kriminelle
Der Bundestag hatte im vergangenen Jahr einen Abschiebestopp nach Afghanistan beschlossen. Dieser wurde mittlerweile aber wieder gelockert. Danach haben Bund und Länder vereinbart, daß nur Straftäter, Gefährder und Personen, die sich hartnäckig weigern, ihre Identität preiszugeben, nach Afghanistan abgeschoben werden. Ob auch diesmal ausschließlich straffällig gewordene abgelehnte Asylbewerber auf der Abschiebeliste stünden, wollte das Bundesinnenministerium auf Anfrage der JUNGEN FREIHEIT nicht sagen.
Man äußere sich „grundsätzlich nicht zu möglicherweise bevorstehenden Rückführungsmaßnahmen“, um deren Erfolg nicht zu gefährden, erläuterte eine Sprecherin. Für die „Auswahl der Personen, die für eine Rückführung im Rahmen von Sammelrückführungsmaßnahmen in Betracht kommen“ seien allerdings die Länder zuständig.
Doch auch dort geben sich die Innenminiserien wortkarg. Ein Sprecher des Innenminiserums in Stuttgart sagte beispielsweise, ob auch abgelehnte Asylbewerber aus Baden-Württemberg am Dienstag nach Afghanistan abgeschoben würden, werde man erst bekanntgeben, wenn das Flugzeug sicher in Afghanistan gelandet sei.
Flüchtlingsrat: Kriminalität kein Abschiebegrund
Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Ulla Jelpke, kritisierte unterdessen, auf der Liste der Abzuschiebenden stünde auch ein Afghane, dem in seinem Heimatland wegen einer Liebesbeziehung der Tod drohe. „Es ist eine Abschiebung nicht nur in den Krieg, sondern möglicherweise direkt in den Tod. So soll ein junger Mann abgeschoben werden, der in Afghanistan wegen einer vorehelichen Liebesbeziehung zum Tod durch Steinigung verurteilt wurde. Das ist ein an Zynismus kaum zu überbietender Skandal.“
Der Flüchtlingsrat NRW mahnte zudem, auch wenn abgelehnte Asylbewerber straffällig geworden seien, sei dies kein Grund, sie nach Afghanistan abzuschieben. „Die Menschenwürde und das Recht auf Leben gelten für Jeden – immer und ausnahmslos. Nichts kann rechtfertigen, Menschen einer konkreten Lebensgefahr auszusetzen“. (krk)