SCHLESWIG. Das Oberlandesgericht Schleswig hat die Auslieferung des ehemaligen katalanischen Präsidenten Carles Puigdemont für zulässig erklärt. Allerdings darf die spanische Justiz ihm nur wegen der Veruntreuung öffentlicher Gelder und nicht wegen des Vorwurfs der Rebellion den Prozeß machen. Auf diesen Straftatbestand stehen in Spanien bis zu 30 Jahre Haft.
Eine Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holsteins erklärte, man werde eine Auslieferung des von Spanien abgesetzten Ex-Präsidenten nun zeitnah bewilligen. Das Urteil erfolgte, obwohl die frühere spanische Regierung von Ministerpräsident Mariano Rajoy mehrfach eingeräumt hatte, daß keine öffentlichen Gelder für das katalanische Unabhängigkeitsreferendum am 1. Oktober 2017 verwendet wurden.
Spanische Regierung hat Vorwurf bereits selbst ausgeräumt
„Ich weiß, daß kein öffentliches Geld eingesetzt wurde“, sagte etwa der damalige Finanzminister Cristóbal Montoro der Zeitung El Mundo. Kein einziger Euro sei vom Budget der Regionalregierung abgezweigt worden, ergänzte er. Ähnlich äußerte sich auch Ex-Ministerpräsident Marian Rajoy.
Puigdemont darf zunächst auf freiem Fuß bleiben. Das Gericht sieht keine Fluchtgefahr. Puigdemont war im März auf dem Rückweg von einem Besuch in Finnland in Schleswig-Holstein festgenommen worden. Damals kündigte sein deutscher Anwalt, Wolfgang Schomburg, an, das Bundesverfassungsgericht anzurufen, sollte das Oberlandesgericht Schleswig eine Auslieferung befürworten. (tb)