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Marc Jongen, ESN Fraktion

Kriminalität im Internet: Niedersachsens LKA-Chef: Wir brauchen Vorratsdatenspeicherung

Kriminalität im Internet: Niedersachsens LKA-Chef: Wir brauchen Vorratsdatenspeicherung

Kriminalität im Internet: Niedersachsens LKA-Chef: Wir brauchen Vorratsdatenspeicherung

Internetkabel
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Die Vorratsdatenspeicherung kann bei der Verbrechensbekämpfung helfen Foto: dpa
Kriminalität im Internet
 

Niedersachsens LKA-Chef: Wir brauchen Vorratsdatenspeicherung

Der Präsident des niedersächsischen Landeskriminalamtes (LKA), Friedo de Vries, hat sich für eine Rückkehr zur Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Um den illegalen Online-Handel von Drogen und Waffen wirksam zu bekämpfen, sei dieser Schritt notwendig. Derzeit ist die Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt.
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Unwort, Umfrage, Alternativ

HANNOVER. Der Präsident des niedersächsischen Landeskriminalamtes (LKA), Friedo de Vries, hat sich für eine Rückkehr zur Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Nur so sei es möglich, Kriminelle, die das Internet nutzten, zu fassen, sagte er dem NDR.

„Die Ermittler brauchen die Vorratsdatenspeicherung, um Straftäter im Internet zu überführen. Es ist wichtig, auf die Daten zugreifen zu können“, betonte de Vries. Nur so könne wirkungsvoll gegen Verbrecher ermittelt werden, die im Darknet mit Drogen oder Waffen handeln. Das Darknet ist ein geheimes, verschlüsseltes Kommunikationssystem innerhalb des Internets, in dem sich Teilnehmer anonym austauschen können.

Bund Deutscher Kriminalbeamter teilt Forderung

De Vries erklärte, worauf es den Ermittlern bei der Vorratsdatenspeicherung ankomme. Es gehe nicht darum, was ein Verdächtiger gesprochen habe, „sondern: Mit wem und wann hat er gesprochen?“ Im vergangenen Jahr gab es in Niedersachsen 11.000 Straftaten, bei denen die Verbrecher Computer nutzten.

Zuletzt hatte sich auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter für die Vorratsdatenspeicherung stark gemacht. Durch die derzeitige Aussetzung werde der Kampf gegen Kinderpornographie im Internet ausgebremst.

Aktuell sind die Mobilfunkanbieter nicht verpflichtet, die Informationen über Monate zu speichern. Der Grund dafür sind ungeklärte rechtliche Fragen. (ag)

Die Vorratsdatenspeicherung kann bei der Verbrechensbekämpfung helfen Foto: dpa
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