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Fall Jungfernstieg: Kopf abgetrennt? Hamburger AfD kritisiert Anfragen-Schwärzung

Fall Jungfernstieg: Kopf abgetrennt? Hamburger AfD kritisiert Anfragen-Schwärzung

Fall Jungfernstieg: Kopf abgetrennt? Hamburger AfD kritisiert Anfragen-Schwärzung

Blumen am Jungfernstieg
Blumen am Jungfernstieg
Am Hamburger Jungfernstieg wurden für die Opfer der tödlichen Messerattacke Blumen niedergelegt.
Fall Jungfernstieg
 

Kopf abgetrennt? Hamburger AfD kritisiert Anfragen-Schwärzung

Die Hamburger AfD hat die Schwärzungen in einer Anfrage zum an die Landesregierung zum Fall Jungfernstieg kritisiert. „Der Bürger hat ein Recht auf die Wahrheit. Es ist ein Unding, wenn der Senat erneut ihm unbequeme Fragen nach Gutdünken und ohne Begründung unbeantwortet läßt“, sagte der Fraktionsvorsitzende, Alexander Wolf.
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HAMBURG. Die Hamburger AfD hat die Schwärzungen in einer Anfrage an die Hamburger Landesregierung zum Fall Jungfernstieg kritisiert. „Der Bürger hat ein Recht auf die Wahrheit. Es ist ein Unding, wenn der Senat erneut ihm unbequeme Fragen nach Gutdünken und ohne Begründung unbeantwortet läßt“, sagte der Fraktionsvorsitzende der AfD im Hamburger Senat, Alexander Wolf.

Er und der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Dirk Nockemann, wollten mittels einer Kleinen Anfrage wissen, ob im Mordfall am Bahnhof Jungfernstieg einem einjährigen Kind tatsächlich der Kopf abgeschnitten wurde.

Hausdurchsuchung wegen Videoveröffentlichung

Hintergrund ist der Ausruf eines Musiker in einem Video, das ein Blogger hochgeladen hatte. Ein ghanaischer Gospelsänger ruft in dem Clip voller Schreck, daß dem Kind der Kopf abgetrennt werde. Die Tat selbst ist im Video nicht zu sehen. Im dazugehörigen Polizeibericht hieß es, ein nigerianischer Asylbewerber habe seine Exfrau und das gemeinsame einjährige Kind „erstochen“. Dem Kind seien schwere Schnittverletzungen am Hals zugefügt worden.

Zudem kritisierten die Abgeordneten, daß die Wohnungen des Bloggers und des Sängers in der Folge von der Polizei durchsucht wurden. Gegen sie wird wegen der möglichen Verletzung des „höchstpersönlichen Lebensbereichs“ der Mutter ermittelt.

AfD geht gegen 

„Nach dieser Dursuchungsaktion bleibt das ungute Gefühl, die Staatsanwaltschaft habe mit Kanonen auf Spatzen geschossen“, hob Nockemann hervor. Man höre oft von schweren Straftaten, bei denen die Polizei „nicht mit einer derartigen Konsequenz operiere“.

Nockemann kündigte an, gegen die Schwärzungen vorzugehen und den Ältestensrat des Senats auf den Fall aufmerksam zu machen.

Schwärzungen waren nicht abgesprochen

Oberstaatsanwältin Nana Frombach erläuterte der Welt gegenüber, daß das Kind auch nach dem Tod noch Persönlichkeitsrechte habe. Schwärzungen würden selten vorgenommen, zumeist aber mit dem Verweis auf Persönlichkeitsrechte. In der Regel würde dies mit den Antragstellern abgesprochen, so daß die Anfrage geändert werden könne. Das sei laut der AfD aber nicht geschehen.

Über die Verletzungen, die eine Zweijährige bei einer vergleichbaren Tat vor sechs Monaten erlitten hatte, sagte sie: „Wir wollen nicht, daß sie in der Öffentlichkeit diskutiert werden.“ In der öffentlichen Hauptverhandlung wäre auch die Details zur Sprache gekommen. (mp)

Am Hamburger Jungfernstieg wurden für die Opfer der tödlichen Messerattacke Blumen niedergelegt.
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