KARLSRUHE. Der Bundesgerichtshof hat das Strafmaß gegen den Vergewaltiger von der Bonner Siegaue aufgehoben. Grund ist die Persönlichkeitsstörung, die das Landgericht Bonn dem Angeklagten attestiert, aber laut den Karlsruher Richtern bei der Urteilsfindung nicht ausreichend gewürdigt hatte.
Die Bonner Richter waren von der uneingeschränkten Schuldfähigkeit von Eric X. ausgegangen. Diese habe das Landgericht aber nicht rechtsfehlerfrei festgestellt, entschied der Zweite Senat, nachdem der Verurteilte Revision eingelegt hatte.
Eric X. sagte: Come out, bitch. I wanna fuck you
Nun muß eine andere Kammer die Schuldfähigkeit des Angeklagten prüfen. Falls diese zu dem Ergebnis komme, daß der Angeklagte bei der Tat vermindert schuldfähig war, könne seine Strafe geringer ausfallen, sagte eine Gerichtssprecherin der Nachrichtenagentur dpa. Den Schuldspruch bestätigte das Gericht hingegen.
Eric X. war im Oktober vergangenen Jahres zu einer Freiheitsstrafe von elfeinhalb Jahren wegen Vergewaltigung und räuberischer Erpressung verurteilt worden. Der 31 Jahre alte Ghanaer hatte Anfang April 2017 auf einem Zeltplatz in der Bonner Siegaue eine 23jährige Studentin und ihren 27jährigen Freund mit einer Astsäge attackiert. Da es zur Tatzeit dunkel war, war die Säge für das Paar nicht als solche identifizierbar. Der Angreifer forderte die Frau auf, das Zelt zu verlassen und vergewaltigte sie. Außerdem stahl er dem Paar Geld und eine Lautsprecherbox.
Oberstaatsanwältin Claudia Trauzettel schilderte die Tat laut Bild-Zeitung so: „Er zeigte mit der Astsäge auf die Zeugin: ‘Come out, bitch. I wanna fuck you.’ Die Zeugin kam der Aufforderung nach. Sie hatte Todesangst. Er lotste sie zehn Meter weg, zwang sie, sich auf eine Decke zu legen, die er mitgebracht hatte. Er zog seine Hose runter, drang in sie ein. Er führte ungeschützten Geschlechtsverkehr bis zum Samenerguß aus. Die Astsäge lag griffbereit in der Nähe.“
Sperma fand sich am Tatort
Die junge Frau leistete dem Bericht zufolge keinen Widerstand, versuchte den Angreifer noch zu beruhigen. „Gehen Sie bitte und lassen Sie uns leben“, soll sie gefleht haben. Anschließend floh der Vergewaltiger. Der Freund alarmierte Polizei- und Rettungskräfte. Das Opfer wurde in ein Krankenhaus eingeliefert.
Der Asylbewerber, der zehn Tage vor der Tat seinen Abschiebebescheid erhalten und vor seiner Festnahme in einer Flüchtlingsunterkunft gelebt hatte, bestritt im Verlauf des Prozesses vehement, der Täter gewesen zu sein. Allerdings fand sich am Tatort sein Sperma.
Vor Gericht verhöhnte er sein Opfer: „Wenn das Gericht sagt, die DNA passt, dann muß ich das Mädchen eine Prostituierte nennen.“ Weiter sagte er: „Jeder, der dieses Mädchen unterstützt, das behauptet, vergewaltigt worden zu sein, ist der dreckigste Mensch auf Erden.“ Ein Gutacher hatte ihm volle Schuldfähigkeit sowie eine hohe Rückfallgefahr bescheinigt. (tb)