BERLIN. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat einer Moslemin Entschädigung zugesprochen, die wegen ihres Kopftuchs nicht als Lehrerin eingestellt worden war. Berlin hatte die Weigerung mit dem Neutralitätsgesetz begründet, das Lehrern, Polizisten und Justizangestellten verbietet, während der Arbeit religiöse Symbole zu tragen.
Die Informatikerin hatte sich als Quereinsteigerin für den Schuldienst beworben. Das Gericht sprach der Frau 5.100 Euro zu und revidierte damit das Urteil der Vorinstanz. Es wird erwartet, daß das Land Berlin in Berufung geht. „Ich halte das Urteil für falsch“, sagte die Rechtsanwältin und Islamkritikerin Seyran Ates, die das Bildungsministerium vor Gericht vertritt, laut einem Bericht des Berliner Kurier. Religiöse Konflikte würden nicht gelöst, wenn eine Frau mit Kopftuch vor die Klasse trete.
Bereits im Februar hatte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in zweiter Instanz das Land Berlin zu einer Entschädigungszahlung in Höhe von 8.680 Euro verurteilt. Eine Schule hatte eine Lehramtsbewerberin mit Kopftuch abgewiesen. Das Gericht begründete das Urteil damals mit einem Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz. Im Juni mußte Berlin in einem weiteren Fall einer Moslemin 6.915 Euro zahlen. (tb)