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Bewerberinnen abgewiesen: Berlin muß Kopftuch-Lehrerin Entschädigung zahlen

Bewerberinnen abgewiesen: Berlin muß Kopftuch-Lehrerin Entschädigung zahlen

Bewerberinnen abgewiesen: Berlin muß Kopftuch-Lehrerin Entschädigung zahlen

Moslema in Berlin
Moslema in Berlin
Moslema in Berlin Archivfoto: dpa
Bewerberinnen abgewiesen
 

Berlin muß Kopftuch-Lehrerin Entschädigung zahlen

Eine moslemische Lehramtsbewerberin erhält eine Entschädigung vom Land Berlin, weil ihr eine Stelle wegen ihres Kopftuchs verwehrt wurde. Ein erstes Bewerbungsgespräch an einem Gymnasium habe mit dem Hinweis geendet, daß das Tragen des moslemischen Kopftuchs in der Schule nicht möglich sei. Ein weiterer Fall wird noch verhandelt.
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BERLIN. Eine moslemische Lehramtsbewerberin erhält eine Entschädigung vom Land Berlin, weil ihr eine Stelle wegen ihres Kopftuchs verwehrt wurde. Ein erstes Bewerbungsgespräch an einem Gymnasium habe mit dem Hinweis geendet, daß das Tragen des moslemischen Kopftuchs in der Schule nicht möglich sei, berichtet die Nachrichtenagentur epd.

Die Klägerin Hatice C. und das Land Berlin einigten sich am Montag zunächst in einer Güterverhandlung. Demnach muß Berlin eine Entschädigung in Höhe von 6.915 Euro zahlen. In einem ähnlichen Fall soll das weitere Vorgehen noch geprüft werden, kündigte Rechtsanwältin Maryam Haschemi Yekani an. Beide Frauen hatten sich als Quereinsteiger für die Fächer Mathematik und Informatik Anfang Januar für eine Stelle an einem Berliner Gymnasium beworben.

Generelles Verbot von Kopftuch nicht verfassungskonfrom

Bereits Anfang Februar hatte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in zweiter Instanz das Land Berlin zu einer Entschädigungszahlung in Höhe von 8.680 Euro verurteilt. Eine Schule hatte die Lehramtsbewerberin mit Kopftuch abgewiesen. Das Gericht begründete das Urteil mit einem Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz.

Zudem forderten die Richter, das Berliner Neutralitätsgesetz verfassungskonform auszulegen. Das Gesetz verbietet unter anderem das Tragen religiöser Symbole bei Lehrkräften an staatlichen Schulen weitgehend. Dem Bundesverfassungsgericht zufolge ist ein generelles Verbot eines moslemischen Kopftuchs ohne konkrete Gefährdung des Schulfriedens nicht zulässig. (ls)

Moslema in Berlin Archivfoto: dpa
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