Der Fall wirbelte dieser Tage ordentlich Staub auf im Hohen Haus: „Terrorverdächtiger arbeitet für AfD-Bundestagsabgeordneten“ titelte Zeit Online Donnerstag vergangener Woche. Gemeint ist ein Offizier der Bundeswehr, der für den hessischen AfD-Abgeordneten Jan Nolte, Mitglied im Verteidigungsausschuß, arbeitet. So weit, so normal.
Doch die Journalisten waren in den Besitz einer E-Mail gelangt, aus der hervorgeht, daß es sich bei dem Betreffenden um Maximilian T. handelt, gegen den die Bundesanwaltschaft im Zusammenhang mit dem Fall des Oberleutnants Franco A. ermittelt, der sich als syrischer Asylbewerber ausgegeben, eine Waffe versteckt und Munition gehortet haben soll. T. wird vorgeworfen, er sei ein Komplize von Franco A. und habe zusammen mit einem weiteren Beschuldigten ein „rechtsextremes Terrortrio“ gebildet.
Für die Linkspartei-Abgeordnete Christine Buchholz war damit klar: „Die AfD ist inzwischen eng verwoben mit der extremen Rechten. Das ist die Wahrheit“, tat sie im Plenum während einer hitzigen Debatte kund. Laut Nolte, dem diese Anwürfe konkret gelten, stellt sich der Fall allerdings anders dar. T. unterstütze ihn tatsächlich bei seiner Arbeit im Wahlkreisbüro. „Die Arbeitszeit beträgt sieben Stunden die Woche“, so Nolte, die Nebentätigkeit wurde T. von seinem Dienstherrn, der Bundeswehr, genehmigt.
Längst nicht mehr vom Dienst suspendiert
Zutreffend ist auch, daß im November vergangenen Jahres das für die Sicherheit zuständige Referat ZR 3 dem Abgeordnetenmitarbeiter T. die Ausstellung eines Hausausweises für den Bundestag „wegen begründeter Zweifel an der Zuverlässigkeit der antragstellenden Person“ verweigert hatte. Letztlich ist der verwehrte Bundestagsausweis eine – zwar seltene, doch nicht einmalige – Formalie. Die Bundestagspolizei hat gar nicht anders handeln können, denn sie ist auf die Einschätzung anderer Behörden angewiesen. Will sagen: Ob T. wirklich ein Sicherheitsrisiko darstellt, prüfen die Beamten im Bundestag nicht selbst. Solange er im Informationssystem als einer Straftat Beschuldigter geführt wird, bleiben die Zweifel an seiner Zuverlässigkeit – unabhängig vom Einzelfall.
Daran ändert auch die Tatsache nichts, daß T. bei der Bundeswehr wieder tätig sein darf und längst nicht mehr vom Dienst suspendiert ist. Und Nolte stellt gegenüber der JUNGEN FREIHEIT klar, daß T. für ihn „nicht in sensiblen Bereichen arbeitet“. Alles was über die niedrigste Geheimhaltungseinstufung „Verschlußsache – nur für den Dienstgebrauch“ hinausgehe, bearbeite ein anderer Mitarbeiter mit einer Sicherheitsüberprüfung.
Zwei Monate saß Oberleutnant T. im Sommer vergangenen Jahres in Untersuchungshaft, davon zu Beginn mehrere Wochen in Einzelhaft. Die von seinen Anwälten in ihrer Haftbeschwerde vorgebrachten Argumente hielten die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) dann offenbar für stichhaltig: „Nach der Entscheidung des 3. Strafsenats läßt sich aus dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen der für den Erlaß eines Haftbefehls erforderliche dringende Tatverdacht für eine Beteiligung des Beschuldigten an der Tat nicht herleiten. Insbesondere ist es derzeit nicht in dem für eine Inhaftierung des Beschuldigten erforderlichen hohen Maße wahrscheinlich, daß dieser an der maßgeblichen Tathandlung, dem Beschaffen und Verwahren der Waffe durch Franco A., als Mittäter oder Gehilfe beteiligt war“, teilte der BGH am 5. Juli 2017 mit.
Nolte steht hinter seinen Mitarbeiter
Für Nolte steht fest, daß sein Mitarbeiter T. zu Unrecht konspirativer Verbindungen zu Franco A. beschuldigt wird. Aufzeichnungen T.s, die bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt wurden, würden fälschlicherweise als Anschlagsziele interpretiert. Auf tönernen Füßen steht offenbar auch die These, Maximilian T. habe Franco A. dabei gedeckt, seine Legende als vermeintlicher syrischer Flüchtling „David Benjamin“ aufrechtzuerhalten. Hintergrund ist eine WhatsApp-Nachricht A.s an T. mit der Bitte, ihn wegen einer Autopanne zu entschuldigen. T. kam der Bitte nach. Allerdings nicht – wie vielfach fälschlich dargestellt – am Standort des Jägerbataillons 291 im elsässischen Illkirch, sondern während eines gemeinsamen Lehrgangs in Deutschland. In Illkirch hatten T. und A., der beim Stab beschäftigt war, unterschiedliche Vorgesetzte.
Daß T. mit in Wien war, wo sein damaliger Kamerad A. sich eine antiquarische Pistole beschafft hatte, hat einen profanen Grund: Gemeinsam mit anderen Bundeswehrangehörigen hatten beide dort an einem Offiziersball teilgenommen. Zwar behaupteten die Ermittler, die Beschuldigten hätten sich zur Verwirklichung ihrer angeblichen Anschlagspläne eine Pistole beschafft; andererseits geben die Behörden an, daß auf der fraglichen Pistole keine weiteren Fingerabdrücke als die von A. sichergestellt wurden. Für eine gemeinsame Beschaffung oder einer Verwahrung der Waffe durch T. gibt es offensichtlich keine Anhaltspunkte.
Keine Erkenntnisse über rechtsextremes Netzwerk
Gegen die These vom Terrortrio spricht zudem, daß sich T. und der dritte Beschuldigte, Mathias F., überhaupt nicht kannten und keinen Kontakt miteinander hatten. Selbst für die Ermittler gab es offenbar keine Anhaltspunkte dafür, daß T. und F. miteinander kommuniziert hatten. Ihre einzige Gemeinsamkeit: beide kannten A.
Auch die Bundesregierung hatte Anfang März mitgeteilt, daß dem Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst bisher keine Erkenntnisse vorliegen, „die auf ein rechtsextremistisches Netzwerk innerhalb der Bundeswehr hindeuten“. Für ihre These, Franco A. habe unter der Legende des syrischen Flüchtlings „David Benjamin“ Attentate auf hochrangige deutsche Politiker verüben wollen, müssen die Ankläger im Prozeß einige Widersprüchlichkeiten klären: Ist es naheliegend, einen in aller Regel gut geschützten Minister mit einer veralteten Pistole mit verhältnismäßig kleinem Kaliber anzugreifen?
Und wenn ja, wie realistisch ist es, nach so einem Attentat den Sicherheitskräften entkommen zu können? Denn dies wäre ja die Voraussetzung dafür gewesen, daß der vermeintliche „David Benjamin“ und nicht der echte Franco A. geschossen hätte. Dessen Identität wäre schließlich im Fall einer – sehr wahrscheinlichen – Festnahme unmittelbar nach einer solchen Tat kaum zu verschleiern gewesen.
Offene Fragen
Hätten die bei T. beschlagnahmten Notizen wirklich potentielle Anschlagsziele für A. ausweisen sollen: Welchen Sinn hätte es gehabt, dem „syrischen“ Alias „David Benjamin“ einen Anschlag auf – zum Beispiel – linke bis linksextreme Organisationen wie die Rote Hilfe in die Schuhe zu schieben?
Und wie paßt das Franco A. unterstellte Anschlagsszenario zusammen mit der Tatsache, daß er heimlich seine Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie das Leben im Flüchtlingsheim als Videos aufzeichnete? Das Ermittlungsverfahren gegen T. jedenfalls hat der Generalbundesanwalt bereits Anfang Dezember vergangenen Jahres abgetrennt. Ist die Anklagebehörde also auch nicht mehr davon überzeugt, daß die Beschuldigten konspirativ einen gemeinsamen Tatplan entwickelt hatten? Wann der Prozeß beginnt, ist noch unklar; genauso wie die Frage, ob zunächst nur das Hauptverfahren gegen A. eröffnet wird.
Der Abgeordnete Jan Nolte ist jedenfalls weiterhin überzeugt davon, daß sein Mitarbeiter T. unschuldig ist. Er kenne ihn als einen „differenzierten und besonnen jungen Menschen“. Und im Plenum versicherte der Verteidigungspolitiker: „Wenn bei einem meiner Mitarbeiter irgendwelche kriminellen oder verfassungsfeindlichen Bestrebungen bekannt werden würden, dann wäre das ein sofortiger Kündigungsgrund.“