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Bundestag: AfD will CDU im Bundestag mit Doppelpaß-Antrag vorführen

Bundestag: AfD will CDU im Bundestag mit Doppelpaß-Antrag vorführen

Bundestag: AfD will CDU im Bundestag mit Doppelpaß-Antrag vorführen

Bernd Baumann
Bernd Baumann
Bernd Baumann: „Integration wird durch so eine Art Rückfahrschein erschwert“ Foto: dpa
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AfD will CDU im Bundestag mit Doppelpaß-Antrag vorführen

Eigentlich hatte sich die CDU bereits auf ihrem Parteitag 2016 die Abschaffung der aktuellen Regelung zur doppelten Staatsbürgerschaft ausgesprochen. Doch in Zeiten der sich anbahnenden großen Koalition können Parteitagsbeschlüsse schnell in Vergessenheit geraten. Deshalb bringt die AfD am Freitag einen ähnlichen Antrag im Bundestag ein.
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Unwort, Umfrage, Alternativ

BERLIN. Eigentlich hatte sich die CDU bereits auf ihrem Parteitag 2016 für die Abschaffung der aktuellen Regelung zur doppelten Staatsbürgerschaft ausgesprochen. Kinder von Einwanderern sollen sich künftig wieder zwischen der deutschen Staatsbürgerschaft und dem Paß des Herkunftslandes entscheiden, hieß es damals.

Doch in Zeiten der sich anbahnenden großen Koalition können Parteitagsbeschlüsse schnell in Vergessenheit geraten. Deshalb bringt die AfD am Freitag einen ähnlichen Antrag im Bundestag ein. Die CDU-Abgeordneten sollen dadurch gezwungen werden, sich zu dem Beschluß zu bekennen.

„Die Integration wird erschwert, wenn man so eine Art Rückfahrschein in der Tasche hat“, begründete der Parlamentarische Geschäftsführer Bernd Baumann den Vorstoß am Dienstag gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Damit sich die CDU-Abgeordneten für oder gegen den Doppelpaß bekennen müssen, werde die AfD eine namentliche beantragen.

Merkel gegen Änderung

Die CDU hatte auf ihrem Parteitag 2016 auf Antrag der Jungen Union mit knapper Mehrheit eine Abschaffung der aktuellen Regelung zur doppelten Staatsbürgerschaft beschlossen. Bundeskanzlerin Angela Merkel und die restliche Parteispitze sprachen sich später dagegen aus. Der AfD-Antrag nun ähnelt dem Antrag des CDU-Parteitags inhaltlich.

Ende 2014 war die sogenannte Optionspflicht abgeschafft worden. In Deutschland geborene Kinder von Ausländern können seither beide Staatsbürgerschaften auf Lebenszeit behalten. Das Gesetz war Teil der Koalitionsvereinbarungen zwischen Union und SPD. Vorher mußten sich betroffene Kinder bis zum 23. Lebensjahr für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. (ls)

Bernd Baumann: „Integration wird durch so eine Art Rückfahrschein erschwert“ Foto: dpa
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