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EGMR-Urteil: Moslemische Schülerinnen müssen zum gemischten Schwimmunterricht

EGMR-Urteil: Moslemische Schülerinnen müssen zum gemischten Schwimmunterricht

EGMR-Urteil: Moslemische Schülerinnen müssen zum gemischten Schwimmunterricht

Schwimmunterricht
Schwimmunterricht
Schwimmunterricht: Auch moslemische Mädchen müssen laut EGMR daran teilnehmen Foto: picture alliance / dpa
EGMR-Urteil
 

Moslemische Schülerinnen müssen zum gemischten Schwimmunterricht

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden, daß moslemischen Schülerinnen der Schwimmunterricht mit männlichen Klassenkollegen zumutbar ist. Ein Elternpaar aus Basel hatte sich gegen den gemischten Schwimmunterricht gewehrt, weil ihr Glaube diesen verbiete.
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STRAßBURG. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden, daß moslemischen Schülerinnen der Schwimmunterricht mit männlichen Klassenkollegen zumutbar ist. Ein Elternpaar aus Basel hatte sich gegen den gemischten Schwimmunterricht gewehrt, weil ihr Glaube diesen verbiete, berichtet die Neue Züricher Zeitung. Das Gericht in Straßburg stellte nun fest, daß die Mädchen dem Unterricht nicht fernbleiben dürfen, sehr wohl aber einen Burkini tragen können.

Hintergrund für das Urteil ist die Weigerung zweier sieben- und neunjähriger moslemischen Mädchen, sich am Schwimmunterricht in einer Grundschule zu beteiligen. Die Eltern waren deshalb 2008 zu einer Strafzahlungen von 700 Franken verurteilt worden, legten aber Beschwerde dagegen ein. Der EGMR erachtete die Integration der beiden Kinder jedoch für wichtiger als die privaten Interessen der Eltern und gab dem Schweizer Staat Recht.

Ähnliche Entscheidung auch in Deutschland

Auch in Deutschland sah ein Richter des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2013 die Teilnahme einer moslemischen Schülerin am Schwimmunterricht als zumutbar an. Die marokkanischen Eltern einer Elfjährigen aus Frankfurt hatten ihre Tochter vom Unterricht befreien lassen. Die moslemischen Bekleidungsvorschriften beim Schwimmen würden nicht eingehalten und die Mädchen sähen dort männliche Mitschüler leicht bekleidet, argumentierten sie vor Gericht.

Dieser Anblick sei in Deutschland im Sommer jedoch allgemein üblich und beeinträchtige die Glaubensfreiheit nur „geringfügig“, wodurch ein Fernbleiben des gemischten Schwimmunterrichtes nicht gerechtfertigt sei. Eine Beschwerde gegen das Urteil wurde nicht angenommen. (vi)

Schwimmunterricht: Auch moslemische Mädchen müssen laut EGMR daran teilnehmen Foto: picture alliance / dpa
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