BERLIN. Die Polizei hat am Dienstag den Grünen-Bundestagsabgeordneten Volker Beck mit Drogen erwischt. Wie die Staatsanwaltschaft der Bild-Zeitung bestätigte, sei Beck gegen 23 Uhr von Polizeibeamten in der Nähe des Nollendorfplatzes in Berlin-Schöneberg kontrolliert worden. „Bei ihm wurden 0,6 Gramm einer betäubungsmittelsuspekten Substanz aufgefunden“, sagte Sprecher Martin Steltner. Laut dem Blatt liege die Vermutung nahe, daß es sich dabei um Crystal Meth handelt.
Beck erklärte aus Facebook: „Hiermit stelle ich meine Ämter als innen- und religionspolitischer Sprecher meiner Fraktion und Vorsitzender der deutsch-israelischen Parlamentariergruppe, die mir die Fraktion verliehen hat, der Fraktion zur Verfügung. Ich habe immer eine liberale Drogenpolitik vertreten. Zu den gegen mich erhobenen Vorwürfen wird mein Anwalt zu gegebener Zeit eine Erklärung gegenüber der Staatsanwaltschaft abgeben. Ich werde mich dazu öffentlich nicht einlassen. Meinen Freunden und Unterstützern danke ich für ihr Verständnis und schon jetzt für ihre Unterstützung.“
Nicht der erste Skandal Becks
Beck war schon vor dem jetzigen Drogen-Skandal als Politiker umstritten. So hatte er sich beispielsweise in den achtziger Jahren in einem Buchbeitrag für die Entkriminalisierung der Sexualität mit Kindern ausgesprochen. Beck hatte stets behauptet, der Text sei ohne seine Autorisierung erschienen. Zudem sei der Sinn seines Beitrags durch Redigierungen des Herausgebers verfälscht worden.
Im Spätsommer 2013 tauchte dann aber im Archiv der Grünen-nahen Heinrich-Böll-Stiftung ein Manuskript aus dem Schwulenreferat der Grünen-Bundestagsfraktion, dessen Referent Beck in den Achtzigern war. Dieses war nahezu identisch mit seinem Beitrag aus dem Buch „Der pädosexuelle Komplex“. Verändert worden waren hauptsächlich die Überschrift und eine Zwischenüberschrift.
Im vergangenen Jahr hatte zudem der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) Strafanzeige gegen den Grünen-Bundestagsabgeordneten gestellt. Beck hatte der Dresdener Polizei nach dem Tod eines Asylbewerbers „dilettantische Ermittlungen“ sowie ein „nachlässiges Vorgehen“ unterstellt und Strafanzeige gestellt. Für den BDK grenzte das an „üble Nachrede“ und „falsche Verdächtigung“. Später stellte sich heraus, daß der Asylsuchende von einem anderen Flüchtling erstochen worden war. (krk)