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Bewährungsstrafen: Urteil gegen Vergewaltiger: Staatsanwaltschaft geht in Revision

Bewährungsstrafen: Urteil gegen Vergewaltiger: Staatsanwaltschaft geht in Revision

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Angeklagte
Angeklagte
Angeklagte: Urteil wird auf Rechtsmittel überprüft Foto: dpa
Bewährungsstrafen
 

Urteil gegen Vergewaltiger: Staatsanwaltschaft geht in Revision

Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat angekündigt, das Urteil gegen mehrere Jugendliche wegen der Gruppenvergewaltigung einer 14 Jahre alten Mädchens anzufechten. Die Behörde habe bereits am Freitag Revision gegen die Entscheidung des Landgerichts Hamburg eingelegt, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Montag.
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HAMBURG. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat angekündigt, das Urteil gegen mehrere Jugendliche wegen der Gruppenvergewaltigung einer 14 Jahre alten Mädchens anzufechten. Die Behörde habe bereits am Freitag Revision gegen die Entscheidung des Landgerichts Hamburg eingelegt, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Montag laut Nachrichtenagentur dpa.

Das Landgericht hatte am vergangenen Donnerstag laut Bild-Zeitung Zivorad S., Alexander K., Dennis M.und Lisa H. zu Bewährungsstrafen verurteilt. Der 21 Jahre alte Bosko P. wurde mit vier Jahren Haft bestraft. Die vier jungen Männer hatten das betrunkene Mädchen im Februar dieses Jahres sexuell mißbraucht.

Die 15 Jahre alte Lisa H. filmte die Tat und gab Anweisungen. Anschließend ließen die Täter das Mädchen leicht bekleidet in einem Hinterhof im Stadtteil Harburg liegen. Eine Online-Petition mit dem Titel „Das hat mit Gerechtigkeit nichts mehr zu tun“ erreichte bis Montag mittag mehr als 16.000 Unterstützer.

Glaubhafte Geständnisse und gute Sozialprognosen

„Die Strafen mögen der Öffentlichkeit milde erscheinen“, sagte der Vorsitzende Richter Georg Halbach bei seiner Begründung die Entscheidung. Die Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 17 Jahren hätten glaubhafte Geständnisse abgelegt, sich reumütig gezeigt und gute Sozialprognosen.

Einige von ihnen sollen in Jugendeinrichtungen untergebracht werden oder Therapien machen. Das 14 Jahre alte Opfer stand unter der Aufsicht des Jugendamtes Wandsbek. Laut Bild am Sonntag befände sich nun unter der Obhut eines Berliner Jugendamtes.

Bei einer Revision werde ein Urteil auf Rechtsfehler überprüft, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Nun müsse die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden. „Dann müssen wir noch mal prüfen, ob tatsächlich auch Fehler im Urteil erkennbar sind, die anfechtbar sind.“ (ls)

Angeklagte: Urteil wird auf Rechtsmittel überprüft Foto: dpa
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