BERLIN. Kinder können einen Mann, den sie für ihren leiblichen Vater halten, nicht zu einem Gentest zwingen. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden. Die Klärung der Abstammung ist weiterhin nur innerhalb einer Familie gegenüber dem sogenannten rechtlichen Vater möglich, teilte das Gericht mit.
Verfassungsklage eingereicht hatte eine 65 Jahre alte Frau, die ihren mutmaßlichen, mittlerweile 88 Jahre alten Vater zu einem DNS-Test zwingen wollte.
Da nur der rechtliche Vater, aber nicht der biologische Vater außerhalb einer Familie im Gesetz genannt wird, kann der mutmaßliche biologische Vater deshalb auch nicht zu einem DNS-Test gezwungen werden, entschieden die Richter. Dies wollte die Klägerin ändern, scheiterte damit aber nun. (mv)