Zwei junge Frauen wurden vor wenigen Wochen in der südbadischen Universitätsstadt Freiburg vergewaltigt und ermordet. Treibt ein Serientäter sein Unwesen? Ist der Mörder gar unter den hunderttausendfach illegal ins Land gelassenen afrikanisch-orientalischen jungen Männern zu suchen oder kommt er aus der Nachbarschaft der Opfer? Eine DNS-Spur im Fall der bereits Mitte Oktober getöteten Studentin, die mit hoher Wahrscheinlichkeit vom Täter stammt, könnte Klarheit bringen.
Technisch wäre es längst möglich, aus dem genetischen Fingerabdruck eines mutmaßlichen Täters konkrete Hinweise auf Körpermerkmale und ethnische Abstammung zu gewinnen, die eine Fahndung wesentlich beschleunigen könnten. Aber das verbietet die Strafprozeßordnung, die lediglich den Abgleich auf Geschlecht und Personenidentität oder Verwandtschaft mit anderen DNS-Proben erlaubt.
Könnte das zweite Opfer noch leben?
Könnte das zweite Opfer noch leben, wenn die Ermittler sofort alle Informationen aus der mutmaßlichen Täter-DNS hätten nutzen können, statt auf weitere Verdachtsmomente oder aufwendige DNS-Massentests von Freiwilligen unter Partygästen oder Kommilitonen der ermordeten Studentin warten zu müssen? Ermittler sind frustriert, Angehörige und potentiell Bedrohte empört, wenn sie der Verdacht beschleicht, daß die Regeln der Rechtsstaatlichkeit offenbar bevorzugt dann penibel eingehalten werden, wenn es lediglich um den Schutz der eigenen Bürger geht.
Datenschutz und Diskriminierungsverbote sollen begründen, warum die strafprozessualen Bestimmungen nicht an den Stand der Wissenschaft angepaßt werden, damit Sicherheitsbehörden wirksamer und schneller arbeiten können. In Frankreich und den Niederlanden ist man längst weiter, auch in der Schweiz ist nach einem ähnlich gelagerten Mordfall die Diskussion um eine Änderung der vergleichbar restriktiven Gesetzesbestimmungen in vollem Gange.
Politische Korrektheit kann töten
Politische Korrektheit kann töten – die verpaßten Chancen im Fall Freiburg sind dafür nur ein besonders krasses Beispiel. Die panische Furcht, die Persönlichkeitsrechte eines mutmaßlichen Täters verletzen oder „Vorurteile“ gegenüber vermeintlich „diskriminierten Minderheiten“ schüren zu können, liegt wie lähmender Mehltau über dem medialen, politischen und behördlichen Umgang mit gestiegener Kriminalitätsbedrohung und schwindender öffentlicher Sicherheit.
Das führt zum einen zu ineffizienter Vergeudung von ohnehin knappen Ressourcen. Es ist nicht erst seit der Kölner Silvesternacht ein offenes Geheimnis, daß Sexualdelikte und Vergewaltigungen überproportional oft von jungen Männern aus dem afrikanisch-orientalischen Kulturkreis begangen werden, daß bei Taschendiebstahl und Eigentumsdelikten ethnische Gruppen aus Ost- und Südosteuropa einen Spitzenplatz einnehmen, daß islamistische Terroranschläge von muslimischen Einwanderern geplant und begangen werden.
Ethnisches „Profiling“ ist erfolgreich
In Israel zieht man aus der Tatsache, daß zwar nicht alle Muslime Terroristen sind, aber die meisten Terroristen nun mal Muslime, die logische Konsequenz, diese Gruppe bei Sicherheitskontrollen an Flughäfen und gefährdeten Plätzen besonders aufmerksam unter die Lupe zu nehmen und potentielle Verdächtige unter Nutzung aller verfügbaren Informationen frühzeitig herauszufiltern, statt unterschiedslos alle zu filzen und mit langen Warteschlangen an Sicherheitsschleusen selbst neue Terrorziele zu schaffen.
Hierzulande ist das als ethnisches „Profiling“ streng verpönt. Weil es als politisch unkorrekt und unfein gilt, konkrete Verdachtsmomente zu benennen, werden alle unter Pauschalverdacht gestellt. Weil man nicht wagt, Risikogruppen als solche zu behandeln, wird die Freiheit aller Zug um Zug eingeschränkt, werden konkrete Gefährdungen vertuscht oder beschönigt, während man die Bürger andernorts mit bombastischen, aber undifferenzierten und ineffizienten Überwachungs- und Kontrollapparaten in falscher Sicherheit wiegt.
Es fehlt an lebensnotwendigen Informationen
Erst recht gilt das für die verhängnisvolle Praxis, die Benennung der ethnischen Herkunft oder Hautfarbe mutmaßlicher Täter in Polizei- und Medienberichten unter Tabu zu stellen und die Sicherheitsbehörden sogar anzuweisen, Delikte bestimmter Tätergruppen herunterzuspielen oder zu verschweigen, um nur jede „Diskriminierung“ zu vermeiden.
Arglosen jungen Deutschen, denen ohnehin in der Filterblase behüteter sozialpädagogischer Kuschelecken vom Kindergarten an die Selbstbehauptungsreflexe systematisch aberzogen wurden, fehlen so selbst lebensnotwendige Informationen, wem sie im Zweifelsfalle besser aus dem Weg gehen sollten. Lieber sollen sie ihr Leben riskieren für ein Gesellschaftsexperiment mit ungewissem Ausgang. So verspielt ein Staat, der seine Bürger entwaffnet hat, aber nicht schützen kann, die Legitimation für sein Gewaltmonopol.
Chinesische Sicherheitswarnung für Bochum
„Googelt, wo es in eurer Nähe Asylheime gibt“, rät eine chinesische Studentin, die kürzlich in Bochum am hellichten Tage neben einem stark frequentierten Gehweg von einem Täter „augenscheinlich arabischer oder afghanischer Abstammung“ vergewaltigt worden war, ihren Kommilitoninnen. Der Fall hatte in China Aufsehen in den sozialen Medien erregt, das Generalkonsulat veröffentlichte eine Sicherheitswarnung an alle chinesischen Bürger.
Was schadet dem Ansehen Deutschlands wohl mehr: Daß friedliche internationale Gäste ebenso wie einheimische Deutsche jederzeit als ideologiepolitischer Kollateralschaden zu Verbrechensopfern werden können – oder realistische Verbrechensbekämpfung und Kriminalprävention, die sich nicht darum schert, wenn sie bornierten und berufsbeleidigten Lobbygruppen auch einmal auf die Füße tritt.
JF 48/16