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Justiz: Kein Ermittlungsverfahren gegen Petra Hinz

Justiz: Kein Ermittlungsverfahren gegen Petra Hinz

Justiz: Kein Ermittlungsverfahren gegen Petra Hinz

Petra Hinz
Petra Hinz
Petra Hinz (SPD) Foto: picture alliance/dpa
Justiz
 

Kein Ermittlungsverfahren gegen Petra Hinz

Die Staatsanwaltschaft Essen wird kein Ermittlungsverfahren gegen die ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Petra Hinz einleiten. Ein Betrug sei nicht festzustellen gewesen, da es nicht „unmittelbar zu einer Vermögensminderung“ gekommen sei.
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ESSEN. Die Staatsanwaltschaft Essen wird kein Ermittlungsverfahren gegen die ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Petra Hinz einleiten. Die Sozialdemokratin hatte Mitte Juli zugegeben, ihr Abitur und einen Jura-Abschluß frei erfunden zu haben. So gab sie beispielsweise an, „als Anwältin in einer Kanzlei“ tätig gewesen zu sein. Daraufhin wurden 59 Strafanzeigen gegen die Politikerin gestellt, unter anderem wegen unbefugten Führen eines Titels, Wählertäuschung, Betrug und Urkundenfälschung.

Die Staatsanwaltschaft wies den Anfangsverdacht einer Straftat in einer Stellungnahme zurück. Zwar sei die Bezeichnung „Rechtsanwältin“ geschützt, jedoch müsse das Auftreten geeignet sein, das „Interesse der Allgemeinheit zu gefährden“. Die bloße Angabe in ihrer Vita reiche dafür nicht aus. Auch eine Wählertäuschung liege nicht vor, da das Wahlstrafrecht nur eine Täuschung des Wählers über sein Wahlrecht kennt. Eine falsche oder irreführende Wahlpropaganda werde dagegen nicht verfolgt.

Kein Betrug, da keine Vermögensminderung?

Ein Betrug liege auch nicht vor, da es bei diesem „unmittelbar zu einer Vermögensminderung“ komme. Eine „Stimmabgabe“ entspräche jedoch nicht einer „Vermögensverfügung“, heißt es seitens der Staatsanwaltschaft. Denn das Bundestagsmandat habe Hinz erst „durch den Bundeswahlausschuß“ erworben. Ansprüche aus dem Bundestagsmandat folgen nach dessen konstituierender Sitzung.

„Die Mitgliedschaft des Deutschen Bundestages ist allein von der Wahl, nicht aber von der beruflichen Qualifikation abhängig. Für Frau Hinz bestand auch keine rechtliche Verpflichtung, die unzutreffenden Angaben zu korrigieren.“ Eine Urkundenfälschung läge auch nicht vor, da im deutschen Strafrecht die Urheberschaft, nicht der Wahrheitsgehalt von Urkunden geprüft werde. Auch sei ein Internetauftritt nicht mit einer Urkunde vergleichbar. (FA)

Petra Hinz (SPD) Foto: picture alliance/dpa
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