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In Gemeinschaftsunterkunft: Angriff auf Christen: Anklage gegen Asylbewerber erhoben

In Gemeinschaftsunterkunft: Angriff auf Christen: Anklage gegen Asylbewerber erhoben

In Gemeinschaftsunterkunft: Angriff auf Christen: Anklage gegen Asylbewerber erhoben

Schlagstock (Symbolbild)
Schlagstock (Symbolbild)
Schlagstock (Symbolbild): Verprügelt, weil er Christ wurde Foto: (c) dpa – Report
In Gemeinschaftsunterkunft
 

Angriff auf Christen: Anklage gegen Asylbewerber erhoben

Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den afghanischen Asylbewerber Mohebolla A. (23) erhoben. Er soll am 18. Oktober in einer Notunterkunft der Hansestadt den 24jährigen iranischen Christen Amir H. wegen dessen Glaubens mit einem Teleskopschlagstock angegriffen und schwer verletzt haben.
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Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den afghanischen Asylbewerber Mohebolla A. (23) erhoben. Er soll am 18. Oktober in einer Notunterkunft der Hansestadt den 24jährigen iranischen Christen Amir H. mit einem Teleskopschlagstock angegriffen und schwer verletzt haben.

Wie Behördensprecher Carsten Rinio der Evangelischen Nachrichtenagentur idea bestätigte, wirft sie dem Afghanen versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung vor. Der Iraner soll Mohebolla A. wenige Tage vor dem Angriff erzählt haben, daß er vom Islam zum Christentum übergetreten sei. Daraufhin habe der Muslim erklärt, daß es in einem solchen Fall keine Sünde sei, den Konvertiten zu töten. Er habe den Islam verraten und sei ein ungläubiger Ketzer.

Nach dem Angriff gelang es dem Täter, mit Hilfe von bis zu 20 weiteren Bewohnern aus der Notunterkunft unerkannt zu entkommen. Das Opfer war nach dem Angriff bewußtlos und kam mit einem Schädel-Hirn-Trauma in ein Krankenhaus. Die Hamburger Polizei konnte den Afghanen am 14. Dezember festnehmen. Er hatte dort unter verschiedenen Namen zwei Monate lang unerkannt in unterschiedlichen Unterkünften gelebt. Die Polizei geht davon aus, daß es in Hamburg der erste mutmaßlich religiös motivierte Fall von Gewalt unter Asylbewerbern ist.

Keine eigenen Einrichtungen für christliche Flüchtlinge

Nach Informationen des Hamburger Senats sind Angriffe wie gegen Amir H. selten. Wörtlich heißt es in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU-Bürgerschaftsabgeordneten Karin Prien zur Situation von Christen und anderen Minderheiten in Zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen: „Nach den bisher vorliegenden Erfahrungen ergeben sich Konflikte regelmäßig aus alltäglichen Situationen ohne jeden religiösen Hintergrund. So können zwar Personen mit unterschiedlichen Religionszugehörigkeiten beteiligt sein, der Auslöser kann jedoch auch privater oder anderer Natur sein.“

Auf die Frage der Abgeordneten, welche Vorsorgemaßnahmen die Träger von Flüchtlingseinrichtungen zum Schutz von Christen treffen, heißt es, daß alle Erstaufnahmeeinrichtungen Orte religiöser Neutralität seien: „Somit werden weder Christen noch andere Religionsgemeinschaften bevorzugt behandelt. Die Bewohnerinnen und Bewohner werden in den jeweiligen Hausordnungen verpflichtet, rücksichtsvoll miteinander umzugehen.“

Überlegungen, separate Einrichtungen speziell für christliche Flüchtlinge einzurichten, gebe es nicht: „Von allen Ankommenden ist von vornherein die Bereitschaft zu fordern, Menschen anderer Religionszugehörigkeit zu achten und zu respektieren.“ Ob insbesondere zum Christentum konvertierte Muslime Beschimpfungen ausgesetzt seien, wisse man nicht: „Hinweise auf ein grundsätzlich höheres Risiko für Anfeindungen liegen nicht vor.“ (idea/ho)

Schlagstock (Symbolbild): Verprügelt, weil er Christ wurde Foto: (c) dpa – Report
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