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Verwaltungsgericht Aachen: Urteil: Salafisten darf Einbürgerung verweigert werden

Verwaltungsgericht Aachen: Urteil: Salafisten darf Einbürgerung verweigert werden

Verwaltungsgericht Aachen: Urteil: Salafisten darf Einbürgerung verweigert werden

Reisepaß und Grundgesetz
Reisepaß und Grundgesetz
Reisepaß und Grundgesetz: Das eine nicht bekommen, weil man das andere nicht kennt Foto: picture alliance/chromorange
Verwaltungsgericht Aachen
 

Urteil: Salafisten darf Einbürgerung verweigert werden

Moslems darf die deutsche Staatsbürgerschaft verweigert werden, wenn schwerwiegende Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung vorliegen. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Aachen hervor, daß die Beschwerde einer Marokkanerin abschmetterte, die einen deutschen Paß einklagen wollte.
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AACHEN. Moslems darf die deutsche Staatsbürgerschaft verweigert werden, wenn schwerwiegende Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung vorliegen. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Aachen hervor, das damit die Beschwerde einer Marokkanerin abschmetterte, die einen deutschen Paß einklagen wollte.

Der Umstand, daß sich die Frau in Deutschland seit ihrer Geburt 1994 „ausschließlich in streng islamistisch oder salafistisch orientierten Kreisen bewege“, lasse hinsichtlich der Gesinnung der Frau „keine günstige Zukunftsprognose“ zu, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.

Unglaubwürdige Angaben der Klägerin

Laut der Kammer gebe es zahlreiche Hinweise darauf, daß die Marokkanerin der „salafistisch-extremistischen Ausrichtung des Islam zumindest sehr nahe stehe“. Diese Ideologie widerspreche in wesentlichen Punkten „den Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“, betonten die Richter.

Weiter heißt es in der Gerichtsmitteilung:

„Die Gelegenheit, sich im Lauf des Gerichtsverfahrens von der salafistisch-extremistischen Ausrichtung der Moscheen zu distanzieren, habe die Klägerin nicht genutzt. Statt dessen habe sie sich darauf beschränkt, den Medien vorzuwerfen, die Muslime in ein schlechtes Licht zu rücken.“

Urteil noch nicht rechtskräftig

Die Angaben der Klägerin, sie habe keine Ahnung, welche Denkweise in den einzelnen Moscheen vorherrsche, von denen eine von ihrem Vater geleitet würde, sei nicht glaubhaft. Die Richter wiesen daraufhin, daß die Frau in einer der Moscheen unter anderem mehrere Stunden in der Woche unterrichtet worden sei.

Auffällig seien zudem „ihre kurzen, aufgesetzt wirkenden Antworten“ betreffend zentraler Diskussionsthemen im Islam und in der Gesellschaft, wie etwa „die Stellung von Mann und Frau oder die Konversion von Moslems oder die Bedeutung der Scharia“, gab das Verwaltungsgericht zu bedenken. Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden. (ho)

Reisepaß und Grundgesetz: Das eine nicht bekommen, weil man das andere nicht kennt Foto: picture alliance/chromorange
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