BERLIN. Kindergeldanträge ausländischer Arbeiter in Deutschland sollen künftig genauer geprüft werden. Das geht nach einem Bericht der Bild-Zeitung aus einer Dienstanweisung des Bundeszentralamtes für Steuern zum Kindergeld hervor. Mit den Maßnahmen will die Bundesregierung den Mißbrauch bei Kindergeldanträgen effektiver verhindern.
Ausländische Arbeitnehmer haben aufgrund von EU-Regelungen in Deutschland ein Anrecht auf Kindergeld, auch wenn deren Kinder in ihrem Heimatland leben.
Künftig soll der Anspruch auf Kindergeld detaillierter geprüft werden. Ausländische Antragsteller sollen hierfür amtliche Dokumente vorlegen müssen. Eine gewöhnliche Geburtsurkunde genügt nicht mehr für den Bezug von Kindergeld. Auch solle geprüft werden, ob der Antragstelle dauerhaft in Deutschland steuerpflichtig ist. Nur dann verfüge er über einen Anspruch.
Anträge für Kinder aus Osteuropa steigen rasant
Der deutsche Staat zahlte 2013 für rund 15,2 Millionen Kinder Kindergeld. Von diesen verfügten etwa 13,2 Millionen über die deutsche Staatsbürgerschaft. Gut zwei Millionen Kinder waren Ausländer. Vor allem die Anzahl osteuropäischer Kinder, für die der deutsche Staat Kindergeld zahlt, obwohl sie im europäischen Ausland leben, ist in den vergangenen Jahren rasant gestiegen.
Zudem gibt es Berechnungen des Bundesfinanzministeriums, nach denen die Kosten für Kindergeldzahlungen an EU-Ausländer bis 2020 dramatisch steigen werden. Allein die Kosten für die zusätzlichen Mitarbeiter belaufen sich demnach auf 3,3 Millionen Euro pro Jahr. Derzeit liegen rund 30.000 Kindergeldanträge von EU-Ausländern vor. Die meisten davon sind Saisonarbeiter. (krk)