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Unterlassungserklärung: Hans-Olaf Henkel wehrt sich erfolgreich gegen DGB-Schmähung

Unterlassungserklärung: Hans-Olaf Henkel wehrt sich erfolgreich gegen DGB-Schmähung

Unterlassungserklärung: Hans-Olaf Henkel wehrt sich erfolgreich gegen DGB-Schmähung

Hans-Olaf Henkel
Hans-Olaf Henkel
Hans-Olaf Henkel: Juristischer Sieg gegen DGB-Funktionär Foto: picture alliance
Unterlassungserklärung
 

Hans-Olaf Henkel wehrt sich erfolgreich gegen DGB-Schmähung

Der frühere Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie, Hans-Olaf Henkel (AfD), hat einen juristischen Sieg gegen den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) errungen. Der Sekretär des DGB-Südhessen, Horst Raupp, hatte Henkel unter anderem rechtsradikale Positionen vorgeworfen.
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BERLIN. Der frühere Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie, Hans-Olaf Henkel (AfD), hat einen juristischen Sieg gegen den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) errungen. Der Sekretär des DGB-Südhessen, Horst Raupp, darf nicht weiter behaupten, Henkel habe dazu aufgerufen, Tarifverträge und das Betriebsverfassungsgesetz zu verbrennen.

Eine entsprechende Unterlassungserklärung hat Raupp nach Angaben des Handelsblattes bereits unterschrieben. Der DGB-Sekretär hatte dem AfD-Kandidaten für die Europawahl am Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus im Januar zudem vorgeworfen, „sozialpolitisch schon immer ein Rechtsradikaler“ gewesen zu sein.

Nicht der erste Streit zwischen AfD und Gewerkschaftsbund

Der AfD hielt er vor, mit „Horrorszenarien“ Stimmung gegen Einwanderer zu machen. „Für braune Volksverhetzer mit ihren dumpfen, reaktionären, rassistischen und antisemitischen Parolen  ist kein Platz – weder an der Bergstraße noch anderswo.“ Henkel hatte daraufhin einen Anwalt eingeschaltet.

Es ist nicht der erste Streit zwischen AfD und dem Gewerkschaftsbund. Im Januar sorgte ein Plakat am Nürnberger Gewerkschaftshaus für Aufregung, in der neben dem Slogan „Keine Nazis in den Nürnberger Stadtrat“ ein durchgestrichenes AfD-Logo abgebildet war. Die Partei stellte daraufhin Strafanzeige wegen übler Nachrede und dem unerlaubten Verwenden des Parteilogos. (ho)

Hans-Olaf Henkel: Juristischer Sieg gegen DGB-Funktionär Foto: picture alliance
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