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Kommunalwahlen: Rheinland-Pfalz verteidigt Gender-Wahlzettel

Kommunalwahlen: Rheinland-Pfalz verteidigt Gender-Wahlzettel

Kommunalwahlen: Rheinland-Pfalz verteidigt Gender-Wahlzettel

Malu_Dreyer_-_August_2013
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Kommunalwahlen
 

Rheinland-Pfalz verteidigt Gender-Wahlzettel

Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hält an Plänen fest, wonach auf den Wahlzetteln künftig verpflichtend der Frauenanteil der von den Parteien nominierten Kandidaten vermerkt werden muß. Zudem wird bei Kommunalwahlen jeder Wahlzettel mit dem Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ ergänzt. Kritiker sprechen von Wählerbeeinflussung.
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Malu_Dreyer_-_August_2013
Ministerpräsidentin Maria Dreyer: Gender-Wahlzettel verfassungswidrig? Foto: U.S. Air Force photo/Benjamin Wilson

MAINZ. Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hält an Plänen fest, wonach auf den Wahlzetteln künftig verpflichtend der Frauenanteil der von den Parteien nominierten Kandidaten vermerkt werden muß. Zudem wird bei Kommunalwahlen jeder Wahlzettel mit dem Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ ergänzt.

Ziel der rot-grünen Landesregierung ist es, auf diese Weise den Frauenanteil in den Parlamenten zu erhöhen. „Mit der erstmals eingeführten Paritätsregelung zielt der Gesetzgeber darauf ab, die in den Kommunalparlamenten zu vergebenden Ratssitze gleichmäßig mit Frauen und Männern zu besetzen.“

Verfassungsrechtler laufen Sturm

Während SPD und Grüne die Gesetzesänderung als „Information für die Wähler“ betrachten, sprechen Kritiker von einer verfassungswidrigen Beeinflussung. „Den Hinweis auf die Frauen halte ich rechtlich für mehr als zweifelhaft“, sagte der Direktor des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz, Winfried Manns, der Nachrichtenagentur dpa. Die Konstanzer Verfassungsrechtlerin Sophie-Charlotte Lenski monierte, das neue Wahlgesetz verletze das Recht der Bürger auf eine freie Wahlentscheidung. Damit sei „die Grenze des Zulässigen klar überschritten“.

Auch die CDU übte Kritik. „Eine Regelung, die möglicherweise dazu führt, daß Wahlergebnisse mit Verweis auf die Verletzung von Wahlgrundsätzen später rechtlich angefochten werden, hilft den Frauen nicht. Im Gegenteil: Das schreckt eher ab“, teilte die Landtagsfraktion mit. (ho)

Künftiger Wahlzettel

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