Anzeige
Anzeige
ESN-Fraktion, Europa der souveränen Nationen

Grundsatzurteil: 130.000 Rumänen und Bulgaren haben Anspruch auf Sozialhilfe

Grundsatzurteil: 130.000 Rumänen und Bulgaren haben Anspruch auf Sozialhilfe

Grundsatzurteil: 130.000 Rumänen und Bulgaren haben Anspruch auf Sozialhilfe

Bildschirmfoto_2013-10-11_um_09.38.35
Bildschirmfoto_2013-10-11_um_09.38.35
Grundsatzurteil
 

130.000 Rumänen und Bulgaren haben Anspruch auf Sozialhilfe

Rund 130.000 in Deutschland lebende Rumänen und Bulgaren haben künftig ein Recht auf Sozialhilfe. Dies geht aus einem Grundsatzurteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen hervor. Dieses hatte einer vierköpfigen Zigeunerfamilie aus Rumänien das Recht auf Sozialleistungen zugesprochen.
Anzeige

Weihnachts-Abo, Weihnachtsbaum, Zeitungen

Bildschirmfoto_2013-10-11_um_09.38.35
Sozialamt: 130.000 Personen haben Anspruch auf Sozialleistungen Foto: picture alliance/Arco Images GmbH

ESSEN. Rund 130.000 in Deutschland lebende Rumänen und Bulgaren haben künftig ein Recht auf Sozialhilfe. Dies geht aus einem Grundsatzurteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen hervor. Dieses hatte einer vierköpfigen Zigeunerfamilie aus Rumänien das Recht auf Sozialleistungen zugesprochen.

Im konkreten Fall hatte die Familie gegen die Stadt Gelsenkirchen geklagt. Nach geltendem europäischen Recht besitzen Bürger der Europäischen Union, die in Deutschland auf Arbeitssuche sind, keinen Anspruch auf Fürsorgeleistungen. Entsprechend weigerte sich die Stadt, einem 2010 gestellten Antrag der Familie auf Sozialhilfe stattzugeben.

Bereits mit Eilanträgen erfolgreich gewesen

Das Sozialgericht entschied nun aber zugunsten der Familie. Die Familie hätte zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits seit einem Jahr in Deutschland gelebt, argumentierten die Richter. Auch sei es nach Ansicht der Bundesagentur für Arbeit so gut wie ausgeschlossen, daß der Familienvater in Deutschland noch eine Anstellung finden werde. Daher besäße die Familie jetzt einen Anspruch auf Sozialhilfe.

Generell sahen die obersten Sozialrichter des Landes die Weigerung, arbeitssuchenden EU-Bürgern in Deutschland die Sozialhilfe zu gewähren, nach sechs bis neun Monaten als nichtig an. Bereits zuvor hatten zahlreiche Familien aus Bulgarien und Rumänien mit Eilentscheiden des Gerichtes erfolgreich Sozialhilfe zugesprochen bekommen. (FA)

Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag