KÖLN. Der Gleichstellungsausschuss des Kölner Stadtrates hat die Stadtverwaltung am Montag dazu aufgefordert, herauszufinden, ob das Ordnungsamt gegen sogenanntes „Catcalling“ vorgehen kann. „Catcalling“ wird dabei verstanden „als verbale oder nonverbale, sexuell konnotierte und unerwünschte Ansprache, Gestik oder Geräuschäußerung gegenüber Personen im öffentlichen Raum“.
Die Verwaltung soll bis zum dritten Quartal „einen konkreten Regelungsvorschlag“ zur Ergänzung der Stadtordnung erarbeiten, die vom Stadtrat beschlossen werden kann. Geprüft werden soll auch, „in welcher Form für das gesamte Personal des Ordnungsamtes ein Fortbildungsangebot zum Umgang mit sexueller Belästigung im öffentlichen Raum etabliert werden kann“. Der Ausschuss schätzt, dass dieses Fortbildungsangebot 50.000 Euro kosten könnte.
Köln wäre erste Stadt mit „Catcalling“-Verbot
Eingebracht wurde der Antrag von den Grünen, der SPD, den Linken, Volt und der gemeinsamen Fraktion von FDP und Kölner Stadtgesellschaft (KSG). Volt-Stadträtin Jasna Ibrić betonte, sie sei selbst erst kürzlich von einem Mann in der U-Bahn ununterbrochen und anzüglich angestarrt worden. „Man sieht ja auch, wohin solche Blicke dann wandern. Das war kein normales Sich-Anschauen in der Bahn, das war ein sexualisierter Blick, sodass ich mich sehr unwohl gefühlt habe.“ Ob sie damit sagen wolle, dass auch bestimmte Blicke unter das „Catcalling“-Verbot fallen sollen, ließ sie offen.
Laut WDR wäre Köln die erste Stadt Deutschlands, in der das Ordnungsamt gegen „Catcalling“ vorgehen könnte. Im April hatte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) angekündigt, vor der parlamentarischen Sommerpause einen Gesetzentwurf vorlegen zu wollen, der „Catcalling“ unter Strafe stellt. Dabei sprach sie konkret von „massiven verbalen Entgleisungen mit ganz starker sexueller Konnotation“, die betroffen sein sollten. Nonverbale Gesten bezog sie – anders als der Kölner Stadtrat – nicht mit ein. (ser)







