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Klagen eingereicht: Widerstand gegen Drei-Prozent-Hürde bei Europawahl wächst

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Klagen eingereicht
 

Widerstand gegen Drei-Prozent-Hürde bei Europawahl wächst

Mehrere Parteien, darunter die Piraten, Freien Wähler und die Republikaner, haben beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen die Drei-Prozent-Hürde bei der Europawahl eingereicht. Der Ausschluß kleiner Parteien aus dem EU-Parlament durch die Sperrklausel führe zu einer „Erstarrung des Parteiwesens“, sagte der scheidende Piraten-Chef Bernd Schlömer.
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Hans-Herbert von Arnim: Kläger gegen die Drei-Prozent-Klausel Foto: picture alliance/dpa

BERLIN. Mehrere Parteien, darunter die Piraten, die Freien Wähler und die Republikaner, haben beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen die Drei-Prozent-Hürde bei der Europawahl eingereicht. Der Ausschluß kleiner und damit oft neuer Parteien aus dem EU-Parlament durch die Sperrklausel führe zu einer „Erstarrung des Parteiwesens“, sagte der scheidende Piraten-Chef Bernd Schlömer.

Unterstützung erhielt er dabei vom Verein „Mehr Demokratie“. Es sei „offensichtlich, daß die großen Parteien mit dieser Gesetzesänderung ihre Pfründe sichern wollen, denn proportional erhalten sie mehr Sitze im Parlament, wenn kleine Parteien scheitern“, kritisierte Vorstandssprecher Michael Efler.

Auch die Freien Wähler und die ÖDP haben bereits Klage gegen die Drei-Prozent-Klausel eingereicht. „Die Bundestagsparteien wollen offenbar verhindern, daß wir unsere Ideen von einem bürgernahen Europa der Regionen mit weniger Bürokratie ins Europaparlament einbringen“, unterstrich Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger. Vertreten werden die beiden Parteien in Karlsruhe von dem Staatsrechtler Hans-Herbert von Arnim.

Bundesverfassungsgericht kippte Fünf-Prozent-Hürde

Die Alternative für Deutschland kündigte dagegen an, sich nicht an einer Klage zu beteiligen. „Grundsätzlich stehen wir einer Sperrklausel kritisch gegenüber“, sagte der AfD-Vorsitzende Bernd Lucke Nachrichtenagentur Reuters. „Wir wollen den Kampf aber politisch und nicht vor Gericht führen.“

Der Bundestag hatte im Juni eine Drei-Prozent-Hürde für Parteien bei der kommenden Europawahl beschlossen. Noch 2011 hatte das Bundesverfassungsgericht die bis dahin geltende Fünf-Prozent-Hürde für grundsätzlich verfassungswidrig erklärt. Abgesehen von der Linkspartei stimmten alle im Bundestag vertretenen Parteien für die Neuregelung.

„Es kann nicht angehen, daß Splitterparteien, die in Deutschland nirgendwo – bei keiner Bundestags- oder Landtagswahl – einen Fuß auf den Boden bekommen, ausgerechnet zum Europäischen Parlament leichter zugelassen werden und so seine Arbeitsfähigkeit weiter schwächen“, begründete der europapolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Thomas Silberhorn, den Vorstoß. (ho)

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