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Familienpolitik: Opposition erwägt Klage gegen Betreuungsgeld

Familienpolitik: Opposition erwägt Klage gegen Betreuungsgeld

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Familienpolitik
 

Opposition erwägt Klage gegen Betreuungsgeld

Die Grünen haben angekündigt, gegen das geplante Betreuungsgeld klagen zu wollen. „Wenn die Koalition das Betreuungsgeld tatsächlich beschließt, werden wir auf jeden Fall prüfen, ob nicht gute Gründe für eine Verfassungsklage vorliegen“, sagte der Grünen-Vorsitzende, Cem Özdemir.
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Unwort, Umfrage, Alternativ

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Ab August 2013 sollen Eltern mehr staatliche Unterstützung bekommen Foto: pixelio/Helene Souza

BERLIN. Die Grünen haben angekündigt, gegen das geplante Betreuungsgeld klagen zu wollen. „Wenn die Koalition das Betreuungsgeld tatsächlich beschließt, werden wir auf jeden Fall prüfen, ob nicht gute Gründe für eine Verfassungsklage vorliegen“, sagte der Grünen-Vorsitzende, Cem Özdemir, der Neuen Presse. Dazu werde man sich mit der SPD abstimmen. Zuvor hatte SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles ähnliche Pläne angekündigt.

Koalition erringt Einigung

Am Sonntag hatten sich die Koalitionsspitzen von Union und FDP auf einen Kompromiß beim Betreuungsgeld geeinigt. Eltern sollen ab 1. August 2013 monatlich 100 Euro vom Staat erhalten, wenn sie ihr ein- oder zweijähriges Kind nicht in einer staatlichen Einrichtung betreuen lassen. Ab August 2014 erhöht sich diese Zahlung auf 150 Euro.

Die FDP konnte sich mit ihrer Forderung durchsetzen, Eltern, die das Geld in einen Bildungssparvertrag für ihre Kinder anlegen 15 Euro zusätzlich pro Monat zukommen zu lassen. Ebenso wurde einer Forderung der Frauenunion nachgegeben, den erhöhten Satz auch solchen Eltern zu überweisen, die das Geld in einer Riesterrentenversicherung für einen Elternteil anlegen. Bereits für diese Woche ist die Abstimmung über den Gesetzentwurf im Bundestag geplant.

Praxisgebühr fällt

Eine Einigung wurde auch bei der Praxisgebühr erzielt. Diese wird ab kommendem Januar ersatzlos entfallen. Die zwei Milliarden Euro, die den gesetzlichen Krankenkassen dadurch verloren gehen, sollen aus dem Gesundheitsfond beglichen werden.Zudem sinkt ab 1. Januar der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung von 19,6 auf 18,9 Prozent. Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden dadurch zusammen um insgesamt sechs Milliarden Euro entlastet. (tb)

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