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Ausländerrecht: Niedersachsen schafft Residenzpflicht für Asylanten ab

Ausländerrecht: Niedersachsen schafft Residenzpflicht für Asylanten ab

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Ausländerrecht
 

Niedersachsen schafft Residenzpflicht für Asylanten ab

Die Residenzpflicht für Asylbewerber in Niedersachen soll aufgehoben werden. Auf einen entsprechenden Gesetzentwurf einigte sich die schwarz-gelbe Landesregierung am Dienstag. Lob kam dafür von Flüchtlingsverbänden und Grünen.
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Integration: Die Residenzpflicht für Asylnten in Niedersachsen fällt Foto: Dieter Schütz/pixelio.de

HANNOVER. Die Residenzpflicht für Asylbewerber in Niedersachen soll aufgehoben werden. Auf einen entsprechenden Gesetzentwurf einigte sich die schwarz-gelbe Landesregierung am Dienstag. Demnach dürfen sich Asylanten künftig im gesamten Bundesland frei bewegen und sind nicht, wie bisher, an den Bezirk ihrer Ausländerbehörde gebunden.

Der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion betonte, mit der Lockerung des Asylrechts habe die Regierung einen „wichtige Beitrag zur Integration“ geleistet. Auch die Grünen zeigten sich erfreut über die Neuregelung. Jetzt müsse sich die Landesregierung auch auf Bundesebene für eine Aufhebung der räumlichen Beschränkungen für Asylanten und Geduldete einsetzten, forderte die migrationspolitische Sprecherin Filiz Polat.

Lob von SPD und Grünen

Die integrationspolitische Sprecherin der niedersächsischen SPD, Silke Lesemann, bewertete den Gesetzesvorschlag vor allem als politisch motiviert. „Anscheinend wird den Liberalen nach der für sie desaströsen Kommunalwahlen ein Zuckerchen und Trostpflaster überlassen. Dabei hätte es die Vernunft schon lange geboten, die Residenzpflicht aufzuheben.“

Bereits in den vergangenen Monaten hatten immer mehr Bundesländer die Residenzpflicht abgeschafft. Zuletzt etwa Rheinland-Pfalz (August) und Schleswig-Holstein (Mai). Sogenannte „Flüchtlingsinitiativen“ fordern die Bundesregierung bereits seit Jahren auf, die Bewegungsfreiheit von Asylanten auszuweiten. (ho)

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