WIEN. Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat die Beschwerde eines 26jährigen Staatenlosen gegen die Ablehnung seines Antrags auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft zurückgewiesen. Der Mann wurde 2000 in einem Flüchtlingslager in Damaskus geboren, seine Familie stammt aus Palästina. Seit mehreren Jahren lebt er in Österreich und erhielt bereits 2016 Asyl.
Im März 2025 beantragte er die österreichische Staatsbürgerschaft. Die niederösterreichische Landesregierung von ÖVP und FPÖ lehnte den Antrag ab.
Anlass für die Entscheidung war ein Vorfall vom 7. Oktober 2023, dem Tag des Terrorangriffs der Hamas auf Israel. Der Mann hatte damals an einem pro-palästinensischen Autokorso in Wien teilgenommen. Nach Zeugenaussagen trafen sich zuvor etwa 15 Personen auf einem Parkplatz, spielten Musik und feierten den Angriff. Dem Beschwerdeführer wird dabei eine führende Rolle zugeschrieben. Anschließend fuhr er gemeinsam mit zwei weiteren Fahrzeugen im Konvoi durch mehrere Wiener Bezirke. Dabei wurden palästinensische Fahnen geschwenkt und wiederholt gehupt. Passanten erstatteten Anzeige, weil sie darin eine Sympathiekundgebung für die Hamas sahen, die insbesondere die jüdische Bevölkerung im zweiten Wiener Bezirk verunsichern könne.
Hamas-Fan gilt sonst als gut integriert
Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelte zunächst wegen des Verdachts der Gutheißung terroristischer Straftaten. Das Verfahren wurde jedoch später eingestellt. Für die Verleihung der Staatsbürgerschaft ist eine strafrechtliche Verurteilung allerdings nicht zwingend hinderlich. Maßgeblich ist nach dem Staatsbürgerschaftsgesetz das Gesamtverhalten des Antragstellers. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Mann den Hamas-Angriff öffentlich begrüßt habe. Eine spätere klare Distanzierung sei nicht erkennbar gewesen.
Zwar sei der Beschwerdeführer beruflich gut integriert und arbeite als Werkstättenleiter in einem Kfz-Betrieb. Sein Arbeitgeber habe ihm ein positives Zeugnis ausgestellt. Nach Ansicht des Gerichts kann eine erfolgreiche Integration ein gesetzliches Verleihungshindernis jedoch nicht ausgleichen, wenn Zweifel an der Einstellung zur Republik bestehen. Da der Vorfall noch nicht lange zurückliege, lasse sich derzeit keine positive Prognose über sein zukünftiges Verhalten stellen.
Der niederösterreichische FPÖ-Landesparteichef und Landeshauptmann-Stellvertreter Udo Landbauer begrüßte die Entscheidung: „Wer sich einer terroristischen Vereinigung verbunden fühlt und seine glühende Anhängerschaft auf unseren Straßen lautstark zur Schau stellt, hat nichts verstanden, worum es bei Integration überhaupt geht“, sagte er zur Gratiszeitung Heute. (rr)






