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Österreichischer Nationalrat: ÖVP-Fraktionschef tritt nach Anstiftung zum Amtsmissbrauch zurück

Österreichischer Nationalrat: ÖVP-Fraktionschef tritt nach Anstiftung zum Amtsmissbrauch zurück

Österreichischer Nationalrat: ÖVP-Fraktionschef tritt nach Anstiftung zum Amtsmissbrauch zurück

ABD0054_20260504 - LINZ - ÖSTERREICH: ÖVP-Klubobmann August Wöginger im Rahmen der Urteilsverkündung im Prozess gegen ÖVP-Klubobmann Wöginger und zwei Finanzbeamte wegen Amtsmissbrauchs am Montag, 4. Mai 2026, in Linz. - FOTO: APA/FOTOKERSCHI.AT/WERNER KERSCHBAUMMAYR
ABD0054_20260504 - LINZ - ÖSTERREICH: ÖVP-Klubobmann August Wöginger im Rahmen der Urteilsverkündung im Prozess gegen ÖVP-Klubobmann Wöginger und zwei Finanzbeamte wegen Amtsmissbrauchs am Montag, 4. Mai 2026, in Linz. - FOTO: APA/FOTOKERSCHI.AT/WERNER KERSCHBAUMMAYR
ÖVP-Fraktionschef August Wöginger während der Urteilsverkündung: Er möchte in Berufung gehen. Foto: picture alliance / APA-Images | FOTOKERSCHI.AT/WERNER KERSCHBAUM
Österreichischer Nationalrat
 

ÖVP-Fraktionschef tritt nach Anstiftung zum Amtsmissbrauch zurück

Der ÖVP-Politiker August Wöginger hilft einem Parteikollegen dabei, an die Spitze eines Finanzamts zu gelangen. Das Gericht verurteilt ihn deswegen. Nun tritt Wöginger als Fraktionschef zurück – sein Mandat will er jedoch behalten.
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LINZ. Das Landesgericht Linz hat den Fraktionsvorsitzenden der ÖVP im Nationalrat, August Wöginger, wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch zu sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und zu einer Geldstrafe von 43.200 Euro verurteilt. Daraufhin kündigte der 51jährige seinen Rücktritt an.

„Ich gehe zwar weiterhin von einem Freispruch in der zweiten Instanz aus, werde aber dennoch – unabhängig von den weiteren rechtlichen Schritten – meine Funktion als Klubobmann der ÖVP im Parlament mit sofortiger Wirkung zurücklegen und meine volle Aufmerksamkeit meiner Tätigkeit als Sozialsprecher im Parlament widmen“, sagte Wöginger nach der Gerichtsverhandlung am Montag. Sein Mandat will er also behalten.

Wögingers Parteikollege bekam Vorstandsposten

Hintergrund ist eine Bewerbung des ÖVP-Bürgermeisters Michael Leitner um den Vorstandsposten im Finanzamt Braunau-Ried-Schärding. Er wandte sich in einer Bürgersprechstunde an Wöginger und bat ihn darum, ihn beim Finanzamt zu empfehlen.

Der ÖVP-Fraktionschef stiftete 2017 laut Gericht den damaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, zum Amtsmissbrauch an. Anschließend gab Schmid dem Österreich-Chef der Finanzämter, Siegfried Manhal, und dem Finanzgewerkschafter Herbert Bayer die Empfehlung für den ÖVP-Bürgermeister weiter. Beide saßen in der Besetzungskommission für die Stelle.

Schließlich erhielt Leitner den Vorstandsposten. Doch eine andere Bewerberin, Christa Scharf, klagte gegen ihre Ablehnung, weil sie sich im Bewerbungsprozess unfair behandelt gefühlt hatte. Das Bundesverwaltungsgericht stufte sie als die qualifiziertere Bewerberin ein und gab ihr recht.

Eine Belastung für Familie und Arbeit

Wöginger beharrte darauf, dass er die Bewerbung des Parteikollegen lediglich weitergegeben habe. „Ich habe Thomas Schmid sicher nicht gesagt, dass er rechtswidrig Einfluss auf ein Besetzungsverfahren nehmen soll.“ Das Landesgericht Linz entschied dagegen, dass allen Beteiligten bewusst gewesen war, dass es sich dabei nicht um ein Bürgeranliegen gehandelt hatte. Sie hätten gewusst, dass sie einen Parteikollegen rechtswidrig unterstützt hatten.

Das Verfahren ist laut Wöginger für ihn, seine Familie und seine Arbeit im Parlament belastend. „Gerade in herausfordernden Zeiten ist es aber notwendig, dass sich der Klubobmann einer Regierungsfraktion zu 100 Prozent auf seine Tätigkeit konzentrieren kann. Die letzten Wochen haben mich in dieser Hinsicht immer wieder an meine persönlichen Grenzen gebracht“, begründete der 51jährige seinen Rücktritt.Trotzdem war Wöginger mit dem Urteil nicht einverstanden. „Ich werde daher selbstverständlich gegen das heutige Urteil in Berufung gehen. Und ich bin überzeugt, dass am Ende ein rechtskräftiger Freispruch für mich steht.“

Kanzler Stocker respektiert Wögingers Rücktritt

Der ÖVP-Chef und österreichische Kanzler Christian Stocker empfand das Urteil als hart. „Ich persönlich hätte August Wöginger einen Freispruch in diesem Verfahren gewünscht“, schrieb er in einer Mitteilung vom Montag. Der Kanzler verwies auf die angekündigte Berufung, „sodass die Entscheidung des Erstgerichtes im Rechtsmittelverfahren zu überprüfen sein wird“.

Zudem respektiere Stocker „die Entscheidung und die Gründe von August Wöginger, die Funktion des Klubobmanns zurückzulegen“. Der Kanzler dankte ihm „im Namen der Österreichischen Volkspartei“ für seine „langjährige, erfolgreiche Tätigkeit als Klubobmann“. (mas)

ÖVP-Fraktionschef August Wöginger während der Urteilsverkündung: Er möchte in Berufung gehen. Foto: picture alliance / APA-Images | FOTOKERSCHI.AT/WERNER KERSCHBAUM
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