WASHINGTON. Kaum hat der Supreme Court zentrale Teile von Donald Trumps Zollpolitik kassiert (die JF berichtete), geht der US-Präsident in die Gegenoffensive. Noch am Freitagabend unterzeichnete er ein Dekret über einen weltweiten Basiszoll von zehn Prozent auf Importe. Der neue Zusatzzoll soll ab Dienstag (00.01 Uhr Ortszeit) gelten.
Anders als bei den zuvor gekippten Maßnahmen stützt sich Trump diesmal nicht auf das Notstandsgesetz „International Emergency Economic Powers Act“ (IEEPA), sondern auf ein Handelsgesetz aus dem Jahr 1974.
Dieses erlaubt es dem Präsidenten, Zölle für bis zu 150 Tage eigenständig zu verhängen. Für eine längere Laufzeit wäre die Zustimmung des Kongresses erforderlich. Das Weiße Haus betonte, der Präsident verfüge weiterhin über rechtliche Instrumente, um auf „unfaire Handelspraktiken“ zu reagieren. Mit dem Schritt reagiert Trump auf das Urteil des Supreme Court, der seine im April 2025 verhängten „reziproken“ Zölle für rechtswidrig erklärt hatte. Das Höchstgericht entschied mit sechs zu drei Stimmen, daß der Präsident seine Befugnisse überschritten habe, als er unter Berufung auf einen nationalen Notstand umfassende Strafzölle gegen zahlreiche Staaten – darunter auch EU-Länder – einführte. Die Verfassung übertrage die Handelspolitik grundsätzlich dem Kongreß.
Trump von Urteil enttäuscht
Statt jedoch zurückzurudern, kündigte Trump eine Ausweitung seiner Zollpolitik an. Neben dem neuen globalen Zehn-Prozent-Satz stellte er in Aussicht, weitere Maßnahmen zu prüfen. Er habe das Recht, Zölle zu erheben, erklärte der Präsident, räumte aber ein, daß die juristischen Wege nun „komplizierter“ geworden seien. Zugleich griff Trump die Richter scharf an. Diese seien „sehr unpatriotisch und illoyal gegenüber unserer Verfassung“, sagte er mit Blick auf die Gegenstimmen. Das Urteil sei „zutiefst enttäuschend“.
Politisch markiert der neue Basiszoll eine nächste Eskalationsstufe im Handelsstreit. Während das Gericht die Grenzen präsidialer Notstandsbefugnisse betonte, demonstriert Trump, daß er auch außerhalb dieses Rahmens handlungsfähig bleiben will. Beobachter rechnen daher nicht mit einer Entspannung, sondern mit einer Neuauflage des Zollkonflikts – nun auf anderer gesetzlicher Grundlage. (rr)






