PARIS. Ein Berufungsgericht in Paris hat die ehemalige Präsidentschaftskandidatin des rechten Rassemblement National, Marine Le Pen, wegen der Veruntreuung von EU-Geldern schuldig gesprochen. Die Politikerin erhält drei Jahre Gefängnis – zwei davon auf Bewährung, während sie ein weiteres im Hausarrest mit einer elektronischen Fußfessel verbringen soll. Zusätzlich soll sie eine Strafe von 100.000 Euro zahlen. Ihre Wahlsperre wurde derart verkürzt, dass sie theoretisch dennoch bei der kommenden Präsidentschaftswahl 2027 antreten könnte.
Le Pen hatte allerdings bereits im Februar bekannt gegeben, dass sie, sollte sie zum Tragen einer Fußfessel verurteilt werden, nicht antreten werde. Stattdessen soll ihr politischer Ziehsohn Jordan Bardella kandidieren (JF berichtete).
Konkret soll Le Pen nach Ansicht der Richter ein „System“ innerhalb der Partei errichtet haben, bei dem EU-Abgeordnete Assistenten einstellten, die jedoch mit keiner konkreten Aufgabe betraut worden waren und von einem Abgeordneten zum anderen wechselten. Der Schaden soll bis zu 474.000 Euro betragen.
Le Pen will keine Proteste
Die Anklage hatte fünf Jahre Haft gefordert, davon drei auf Bewährung, 300.000 Euro Geldstrafe und den Entzug des passiven Wahlrechts für fünf Jahre. Also ein Verbot, für ein öffentliches Amt zu kandidieren.
Le Pen hatte bereits im Vorfeld angekündigt, nicht zu Demonstrationen gegen das Urteil aufrufen zu wollen – egal wie dieses ausfallen sollte. „Ich habe den Kampf, den ich führe, immer als eine höhere Sache betrachtet. Wenn man mich daran hindert, diesen Kampf zu führen, wird das zweifellos eine Quelle des Leidens für mich sein“, sagte sie. Doch sie fügte hinzu: „Ich habe kein überhöhtes Ego.“ (lb)





