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Europäische Parteienaufsicht: Jetzt soll die EU-Partei der AfD verboten werden

Europäische Parteienaufsicht: Jetzt soll die EU-Partei der AfD verboten werden

Europäische Parteienaufsicht: Jetzt soll die EU-Partei der AfD verboten werden

Der ESN-Fraktionsvorsitzende im EU-Parlament René Aust (AfD).
Der ESN-Fraktionsvorsitzende im EU-Parlament René Aust (AfD).
Der ESN-Fraktionsvorsitzende im EU-Parlament René Aust (AfD). Foto: picture alliance / Panama Pictures | Dwi Anoraganingrum
Europäische Parteienaufsicht
 

Jetzt soll die EU-Partei der AfD verboten werden

Im EU-Parlament gehört die AfD der ESN-Fraktion an. Die dazugehörige Partei soll wegen Verstößen gegen die neu eingeführten EU-Grundwerte ihren Status verlieren. Hauptgrund ist die AfD.
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BRÜSSEL. Die EU-Partei „Europa der souveränen Nationen“ (ESN) könnte ihren Status als Partei verlieren. Die europäische Parteienaufsicht hat laut einem Bericht von Politico ein entsprechendes Verfahren eingeleitet. Die AfD gehört neben Parteien aus Bulgarien, Frankreich, Polen, Tschechien, Ungarn, den Niederlanden und der Slowakei diesem Bündnis an.

Hintergrund des Verfahrens ist eine erst seit Dezember geltende Regelung, die europäische Parteien zur Einhaltung der EU-Grundwerte verpflichtet. Diese sei bei dem ESN nicht gegeben.

Der Thüringer AfD-Politiker René Aust leitet die ESN-Fraktion als Vorsitzender. Seine Partei ist der Hauptgrund für das Verfahren. Sollte an dessen Ende eine Aberkennung des Status‘ als Partei stehen, käme dies einem Verbot gleich. Bisher erhält sie über die EU-Finanzierung zwei Millionen Euro jährlich. Dieses Geld würde dann nicht mehr gezahlt.

Anlass: Verfassungsschutz-Einstufung der AfD

Die Parteienaufsicht mit dem englischen Namen „Authority for European Political Parties and Foundations“ (APPF) hat ein 300seitiges Dokument zum ESN erstellt. Laut Politico enthält es Gerichtsurteile, Screenshots sowie Social-Media-Beiträge von Europaabgeordneten und nationalen Parteivertretern.

Die APPF wirft der Partei Verstöße gegen die in den EU-Verträgen verankerten Grundwerte vor, Konkret soll es um Äußerungen gegen die Massenmigration, gegen Juden und Israel, Sinti und Roma sowie Kritik an der LGBTQ-Bewegung gehen. Auch wegen Forderungen nach „Remigration“ sei das ESN ins Visier der Parteienaufsicht geraten. Zudem werde Homosexualität mit Pädophilie in Verbindung gebracht.

Anlass ist offenbar die deutsche Verfassungsschutz-Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ bzw. als Verdachtsfall. Dabei wird auch das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln erwähnt, das eine entsprechende Einstufung stoppte. Allerdings verweist die APPF darauf, dass die Richter verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich des Parteiprogramms festgehalten haben sollen. Ein weiterer Grund sind Forderungen nach einem AfD-Verbot in Deutschland.

Wie macht die EU-Kommission?

Laut dem Bericht, der sich auf nicht näher genannte EU-Beamte bezieht, ist derzeit offen, wie EU-Parlament, EU-Kommission und Rat mit dem Verfahren umgehen werden.

Der AfD-Europaabgeordnete Alexander Sell erklärte, dass seiner Partei das Dokument nicht vorliege, „so dass wir die gegen uns vorgebrachten Vorwürfe nicht kennen“. Aus seiner Sicht seien die Vorwürfe „politisch motiviert“. Er sei überzeugt, „dass Parteienverbote weder auf europäischer noch auf nationaler Ebene mit den Prinzipien demokratischer Willensbildung vereinbar sind“.


Das ESN wurde nach der Europawahl 2024 unter maßgeblicher Beteiligung der AfD gegründet. Hintergrund war, dass die anderen Rechtsfraktionen die AfD nicht aufnehmen wollten. Das lag vor allem an Äußerungen des sofort nach der Wahl aus der AfD-Gruppe ausgeschlossenen Spitzenkandidaten Maximilian Krah zur Waffen-SS (die JF berichtete). (fh)

Der ESN-Fraktionsvorsitzende im EU-Parlament René Aust (AfD). Foto: picture alliance / Panama Pictures | Dwi Anoraganingrum
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