AUGSBURG. Das Verwaltungsgericht Augsburg hat ein Redeverbot gegen den Thüringer AfD-Landtagsfraktionschef Björn Höcke aufgehoben. Höcke darf damit am kommenden Sonntag bei einer AfD-Veranstaltung in der Stadthalle von Lindenberg als Gastredner auftreten. Die Stadt hatte versucht, seinen Auftritt zu untersagen, scheiterte damit jedoch bereits zum zweiten Mal vor Gericht.
Nach Auffassung des Gerichts war das von der Kommune verhängte Redeverbot nicht ausreichend begründet. Es fehle an konkreten Anhaltspunkten für eine „hohe Wahrscheinlichkeit“, daß Höcke bei der Veranstaltung strafrechtlich relevante, antisemitische oder die NS-Gewaltherrschaft billigende Äußerungen tätigen werde.
Die Entscheidung erging im Eilverfahren und ist noch nicht rechtskräftig. Lindenberg kann Beschwerde beim Bayerischer Verwaltungsgerichtshof einlegen. Ursprünglich hatte die Stadt der AfD die Nutzung der Halle vollständig untersagen wollen. Dies hatte das Gericht bereits zuvor als unzulässig bewertet. Als milderes Mittel sei allenfalls ein Redeverbot denkbar, so die Richter. Daraufhin änderte die Kommune ihr Vorgehen – auch dieses hielt nun der gerichtlichen Prüfung nicht stand.
Höcke darf weiter nicht in Seybothenreuth sprechen
Zwar sei Höckes zweifache Verurteilung wegen der Verwendung der SA-Parole „Alles für Deutschland“ „im Ausgangspunkt durchaus Anlaß zur Besorgnis“, hieß es in der Begründung. Die verfassungsrechtlichen Hürden für ein präventives Redeverbot seien jedoch hoch. Die Behörden müßten konkret darlegen, welche rechtswidrigen Äußerungen zu erwarten seien und warum der Redner sich voraussichtlich weder durch Strafverfolgung noch durch ordnungsrechtliche Maßnahmen davon abhalten lasse. In die Abwägung sei zudem das Thema der Veranstaltung – eine Kandidatenvorstellung zur Kommunalwahl – eingeflossen.
Anders entschied unterdessen ein Gericht in Oberfranken. Das Verwaltungsgericht Bayreuth bestätigte ein Redeverbot gegen Höcke bei einer Veranstaltung in Seybothenreuth. Auch dort verwiesen die Richter unter anderem auf die einschlägigen Verurteilungen des AfD-Politikers. Gegen diesen Beschluß hat die AfD Beschwerde eingelegt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof will darüber noch vor dem geplanten Termin entscheiden. (rr)







