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Urteil in Frankreich: Brigitte Macron „Transgender“ genannt: Haftstrafen und Internetverbote

Urteil in Frankreich: Brigitte Macron „Transgender“ genannt: Haftstrafen und Internetverbote

Urteil in Frankreich: Brigitte Macron „Transgender“ genannt: Haftstrafen und Internetverbote

Feierte einen Erfolg vor Gericht: Frankreichs First Lady Brigitte Macron (r.). Foto: picture alliance / MAXPPP | Julien Mattia / Le Pictorium
Feierte einen Erfolg vor Gericht: Frankreichs First Lady Brigitte Macron (r.). Foto: picture alliance / MAXPPP | Julien Mattia / Le Pictorium
Feierte einen Erfolg vor Gericht: Frankreichs First Lady Brigitte Macron (r.). Foto: picture alliance / MAXPPP | Julien Mattia / Le Pictorium
Urteil in Frankreich
 

Brigitte Macron „Transgender“ genannt: Haftstrafen und Internetverbote

Ein Gericht in Paris hat zehn Angeklagte wegen Cybermobbings gegen Frankreichs First Lady verurteilt. Im Zentrum standen Spekulationen über ihr tatsächliches biologisches Geschlecht.
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PARIS. Ein Gericht in Paris hat am Montag zehn Personen wegen Cybermobbings gegen Frankreichs First Lady Brigitte Macron (die JF berichtete) zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Acht Männer und zwei Frauen erhielten zumeist sechs Monate Haft auf Bewährung. Zusätzlich müssen sie ein verpflichtendes „Praktikum zum Respekt anderer Menschen im Internet“ absolvieren.

Mehreren Angeklagten wurde zudem die Nutzung jener sozialen Netzwerke zeitweise untersagt, über die das Mobbing erfolgt war.

Den Verurteilten wurde vorgeworfen, über Jahre hinweg böswillige Behauptungen über das Geschlecht der Präsidentengattin sowie über den Altersunterschied zu ihrem Ehemann Emmanuel Macron verbreitet zu haben. Teilweise war in den Beiträgen sogar von Pädophilie die Rede. Hintergrund ist eine seit der Wahl Macrons zum Präsidenten im Jahr 2017 kursierende Verschwörungserzählung, wonach Brigitte Macron eine Transgender-Frau sei und als Mann geboren worden sein soll. Gegen diese Behauptungen waren die Macrons bereits zuvor juristisch vorgegangen.

Macron klagte auch gegen US-Influencerin

Zu den Angeklagten im Alter zwischen 41 und 60 Jahren zählen ein in Frankreich bekannter Influencer sowie eine Frau, die sich selbst als Medium und Werbefachfrau bezeichnet. Ihr Konto auf der Plattform X wurde inzwischen gesperrt. Nach Ansicht des Gerichts spielte sie eine zentrale Rolle bei der Verbreitung der Gerüchte.

Das Urteil gilt als Erfolg für das Präsidentenpaar. Parallel verfolgen die Macrons auch eine Verleumdungsklage in den USA gegen die Influencerin und Podcasterin Candace Owens, die ebenfalls behauptet hatte, die 72jährige sei als Mann geboren worden. (rr)

Feierte einen Erfolg vor Gericht: Frankreichs First Lady Brigitte Macron (r.). Foto: picture alliance / MAXPPP | Julien Mattia / Le Pictorium
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