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Martyrium ohne Folgen: „Fall Mia“: Erschütterndes Urteil nach erschütternder Tat

Martyrium ohne Folgen: „Fall Mia“: Erschütterndes Urteil nach erschütternder Tat

Martyrium ohne Folgen: „Fall Mia“: Erschütterndes Urteil nach erschütternder Tat

Nach dem monatelangen Martyrium vertraute sich „Mia“ ihrer Mutter an. Symbolbild: picture alliance / Frank May
Nach dem monatelangen Martyrium vertraute sich „Mia“ ihrer Mutter an. Symbolbild: picture alliance / Frank May
Nach dem monatelangen Martyrium vertraute sich „Mia“ ihrer Mutter an. Symbolbild: picture alliance / Frank May
Martyrium ohne Folgen
 

„Fall Mia“: Erschütterndes Urteil nach erschütternder Tat

Monatelang zwingen 19 junge Männer eine Zwölfjährige zum Sex, so der Vorwurf. Nun fällt das Urteil gegen den Haupttatverdächtigen im aufsehenerregenden „Fall Mia“: Der Syrer wird freigesprochen.
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WIEN. Der Fall hatte weit über Österreich hinaus für Schlagzeilen gesorgt: 19 Jugendliche sollen ein zwölfjähriges Mädchen, das zu seinem Schutz den Namen „Mia“ bekam, über Monate immer wieder zum Sex gezwungen haben. Am Dienstag ist das Urteil gegen einen 17jährigen Syrer gefallen: Freispruch.

Bei den Tatverdächtigen handelt es sich ausschließlich um Migranten im damaligen Alter von 13 bis 18 Jahren, berichteten seinerzeit Medien. Sie hatten das Mädchen über Monate auch beim Sex gefilmt und damit erpreßt. Letztlich wandte sich „Mia“ an ihre Mutter, die die Polizei einschaltete.

Die Taten ereigneten sich Ende 2023 in einer Parkgarage nahe des Wiener Hauptbahnhofs: Der Vorwurf lautete auf Gruppenvergewaltigung. Das Schulkind soll von seinem Freund dazu genötigt worden sein, mit dessen Kumpels Sex zu haben. Dann sei es über ein Jahr weitergereicht worden wie „eine Trophäe“, berichtete damals die Krone.

Richterin glaubt dem Syrer

Doch die Richterin konnte keine Schuld des Angeklagten erkennen. Denn dieser sagte aus, keine Gewalt angewendet und geglaubt zu haben, „Mia“ sei bereits 14 Jahre alt.

Das glaubte ihm die Richterin und sagte, sie habe Zweifel, ob er Gewalt angewendet habe. Für die Staatsanwältin dagegen stand eines fest: Das Opfer habe dem Syrer mehrfach mitgeteilt, „die geschlechtliche Handlung nicht zu wollen“.

Außerdem führte die Anklägerin aus: „Die Angaben gehen auseinander, wo es um die Anwendung von Gewalt geht. Er soll das Mädchen mehrmals am Kopf gepackt und zur sexuellen Handlung genötigt haben.“

Der Anwalt der Familie des Opfers erklärte: „Meiner Mandantin geht es sehr schlecht. Sie mußte ihren Wohnort und die Schule wechseln.“ Doch eine gerichtlich bestellte Gutachterin wollte dem Mädchen keine posttraumatische Belastungsstörung attestieren. Der Jurist: „Das ist nicht nachvollziehbar.“

„Mias“ Anwalt spricht von Hohn

Die Richterin nahm den Syrer, der 2015 mit seiner Familie nach Österreich gekommen war, in Schutz: „Es sind zwei sehr junge Menschen, die keine sexuellen Erfahrungen hatten.“ Der 17jährige habe das Mädchen zum einvernehmlichen Sex überredet. Daher spreche sie ihn von allen Vorwürfen frei.

Für Fassungslosigkeit sorgte auch eine Aktion des Jugendlichen im Gerichtssaal: Er legte dem Anwalt der Familie 100 Euro auf den Tisch – ob er es als Wiedergutmachung oder als Dirnenlohn meinte, blieb unklar. Dies sei ein „Hohn“, sagte der Jurist. Die Mutter, die den Prozeß verfolgte, brach in Tränen aus. (fh)

Nach dem monatelangen Martyrium vertraute sich „Mia“ ihrer Mutter an. Symbolbild: picture alliance / Frank May
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