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Migrantenhelfer: EuGH-Generalanwalt: Italien darf Sea-Watch-Schiffe festsetzen

Migrantenhelfer: EuGH-Generalanwalt: Italien darf Sea-Watch-Schiffe festsetzen

Migrantenhelfer: EuGH-Generalanwalt: Italien darf Sea-Watch-Schiffe festsetzen

EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos denkt, daß die Schiffe der Migrantenhilfsorganisation Sea-Watch zurecht von Italien festgesetzt worden sind Foto: picture alliance / abaca | IPA/ABACA
EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos denkt, daß die Schiffe der Migrantenhilfsorganisation Sea-Watch zurecht von Italien festgesetzt worden sind Foto: picture alliance / abaca | IPA/ABACA
EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos denkt, daß die Schiffe der Migrantenhilfsorganisation Sea-Watch zurecht von Italien festgesetzt worden sind Foto: picture alliance / abaca | IPA/ABACA
Migrantenhelfer
 

EuGH-Generalanwalt: Italien darf Sea-Watch-Schiffe festsetzen

Im Jahr 2020 hatte Italien mehrere Schiffe der Migrantenhilfsorganisation Sea-Watch festgesetzt, weil diese für ihre Rettungsaktionen nicht gut genug ausgestatten waren. Zurecht, wie der EuGH-Generalanwalt nun in einer Einschätzung klarstellt.
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LUXEMBURG. Nach Ansicht des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Athanasios Rantos, hatte Italien Schiffe der Migrantenhilfsorganisation Sea-Watch im Hafen festhalten dürfen. „Nach dem Unionsrecht kann der Hafenstaat Festhaltemaßnahmen treffen, wenn die festgestellten Mängel eindeutig eine Gefahr für die Sicherheit, die Gesundheit oder die Umwelt darstellen“, teilte der Jurist am Dienstag in seinem Schlußantrag zu einem Verfahren gegen Sea-Watch mit.

Italienische Behörden hatten im Jahr 2020 zwei Sea-Watch-Schiffe nach Überprüfung ihrer Seetauglichkeitfestgesetzt. „Die Überprüfungen ergaben eine Reihe technischer und operativer Mängel, von denen einige als eindeutig gefährlich für die Sicherheit, die Gesundheit oder die Umwelt angesehen wurden. Die Hafenbehörden ordneten daher das Festhalten dieser Schiffe an“, erläuterte Rantos.

Seenotrettung sei kein rechtlicher Ausnahmefall

Sea-Watch hatte dagegen vor einem italienischen Gericht geklagt. Die Hafenbehörden hätten ihre Befugnisse überschritten, argumentierten die Migrantenhelfer damals. Das Gericht sich daraufhin an den EuGH gewandt.

„Die bloße Tatsache, daß ein Schiff systematisch zur Seenotrettung zum Einsatz kommt, entbindet dieses Schiff nicht von der Beachtung der nach dem Völkerrecht oder dem Unionsrecht für es geltenden Anforderungen und schließt nicht aus, daß es festgehalten werden kann, wenn es gegen Regeln verstößt“, unterstrich der Generalanwalt seine Einschätzung. Die Expertise des Juristen ist für den EuGH zwar nicht bindend, in aller Regel orientieren sich die Richter aber daran.

Schon seit Jahren nimmt Sea-Watch Migranten im Mittelmeer auf. Unter dem Motto „United4Rescue“ hatte auch die evangelische Kirche Deutschland ein Schiff mitfinanziert. In der Vergangenheit sorgten die Migrantenhelfer für Kritik, weil sie auf auf einem ihrer Boote die Flagge der linksextremen Antifa gehißt hatten. (fw)

EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos denkt, daß die Schiffe der Migrantenhilfsorganisation Sea-Watch zurecht von Italien festgesetzt worden sind Foto: picture alliance / abaca | IPA/ABACA
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