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Schweizer Bundesgericht: Deutsche Behörde gewinnt im Streit um DDR-Millionen

Schweizer Bundesgericht: Deutsche Behörde gewinnt im Streit um DDR-Millionen

Schweizer Bundesgericht: Deutsche Behörde gewinnt im Streit um DDR-Millionen

Bank Julius Bär
Bank Julius Bär
Die Bank Julius Bär erlitt im Streit um die DDR-Millionen eine Niederlage vor dem Schweizer Bundesgericht (Archivbild) Foto: picture alliance/KEYSTONE
Schweizer Bundesgericht
 

Deutsche Behörde gewinnt im Streit um DDR-Millionen

Das Schweizer Bundesgericht hat Deutschland im Streit um das frühere DDR-Vermögen Recht gegeben. Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben hatte die Schweizer Bank Julius Bär auf Rückzahlung über 88 Millionen Euro plus Zinsen verklagt. Das Geld sollen SED-Mitglieder ab 1990 in den Alpenstaat geschafft haben.
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LAUSANNE. Das Schweizer Bundesgericht hat Deutschland im Streit um das frühere DDR-Vermögen Recht gegeben. Es hob ein Urteil des Obergerichts Zürich auf und entschied zugunsten der deutschen Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben, einer Treuhandnachfolgerin, berichtet die Nachrichtenagentur dpa.

Die Bundesanstalt hatte die Schweizer Bank Julius Bär auf Rückzahlung über 88 Millionen Euro plus Zinsen verklagt. Seit dem Ende der DDR bemüht sich die Bundesrepublik mittels der Anstalt, das von SED-Mitgliedern außer Landes geschaffte Vermögen wiederzubekommen. Es soll von Funktionären der Partei über eine DDR-Außenhandelsgesellschaft in die Schweiz gebracht worden sein.

Obergericht Zürich muß deutsche Forderung erneut prüfen

Die Bank Julius Bär ist die Nachfolgerin der Bank Cantrade, die damals Zahlungen aus dem SED-Umfeld entgegennahm. Die Richter stellten fest, daß die Verantwortlichen der Bank ihre Sorgfaltspflichten verletzten, als sie ab dem Sommer 1990 die Beträge entgegen nahmen.

Im vergangenen April hatte das Obergericht in Zürich ein Urteil bestätigt, wonach die Forderungen der Bundesanstalt durch einem Vergleich über 106 Millionen Euro bereits getilgt seien. Nun muß das Gericht prüfen, ob die Forderungen der Bundesanstalt aus anderen Gründen abzuweisen sind.

Die sächsische AfD-Fraktion fordert derweil, mit dem früheren DDR-Vermögen Opfer des SED-Regimes zu entschädigen. Auch sollten Opfer linksextremer Gewalt mit den Geldern unterstützt werden, betonte der Landtagsabgeordnete Mario Berger. (ag)

Die Bank Julius Bär erlitt im Streit um die DDR-Millionen eine Niederlage vor dem Schweizer Bundesgericht (Archivbild) Foto: picture alliance/KEYSTONE
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