STOCKHOLM. Das Schwedische Arbeitsgericht hat einer Moslemin Recht gegeben, die sich geweigert hat, ihrem potentiellen Arbeitgeber die Hand zu geben. Die 24 Jahre alte Moslemin hatte sich im vergangenen Jahr bei einer Übersetzungsfirma in Uppsala beworben und wurde von den Firmenverantwortlichen zum Bewerbungsgespräch eingeladen, berichtete das Nachrichtenportal thelocal.se.
Als sie sich weigerte, ihrem möglicherweise künftigen Arbeitgeber zur Begrüßung die Hand zu reichen, beendete dieser das Gespräch und schickte die Frau nach Hause. Der Ombudsmann gegen Diskriminierung der schwedischen Regierung brachte die Angelegenheit daraufhin vor das Arbeitsgericht.
Unternehmen argumentierte mit Nichtdiskriminierungskodex
Die Firma verteidigte sich unter Berufung auf ihren Betriebskodex, der sich gegen Diskriminierung auf Basis des Geschlechts wende. Sich zu weigern, einem Kollegen des anderen Geschlechts die Hand zu reichen, sei daher mit den Werten der Firma unvereinbar. Diese Herangehensweise sei auch nicht ausgrenzend gegenüber Moslems, da die meisten moslemischen Frauen kein Problem damit hätten, Männer mit Handschlag zu begrüßen, begründete das Unternehmen weiter.
Das Gericht urteilte nun, es gebe „keinen Grund, anzunehmen“, daß die Weigerung des Händeschüttelns von Kollegen als herablassend wahrgenommen werde und dies daher auch nicht zu Konflikten am Arbeitsplatz führen würde. Das Gericht sprach der Klägerin umgerechnet rund 3.850 Euro an Entschädigung zu. (tb)