WIEN. Österreichs Regierung plant eine nächtliche Anwesenheitspflicht für Flüchtlinge und Asylbewerber in staatlicher Obhut. Eine entsprechende Regelung werde in die Hausordnung von Flüchtlingsunterkünften aufgenommen werden, sagte Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) im ORF.
Strache und FPÖ-Fraktionschef Johann Gudenus hatten sich nach den Mordfällen in Steyr und Innsbruck für ein Ausgehverbot von Asylsuchenden ausgesprochen. In beiden Fällen werden afghanische Asylbewerber verdächtigt. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) erklärte daraufhin, ein Ausgehverbot sei rechtlich nicht möglich.
Von 22 bis 6 Uhr
Wie die Tageszeitung Österreich nun berichtete, arbeitet Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) bereits an einer österreichweiten Regelung, die eine Anwesenheitspflicht zwischen 22 und 6 Uhr sowie zusätzliche Anwesenheitskontrollen vorsieht. Asylbewerber in Bundesquartieren müssen sich schon jetzt beim Pförtner melden, wenn sie die Unterkunft in diesem Zeitraum verlassen oder heimkommen.
„Ja, es ist rechtlich möglich, und das muß man auch verlangen können von Menschen, die Schutz bei uns suchen, die über Steuergelder Zuwendungen erhalten und rund um die Uhr betreut werden“, sagte Strache. Damit könnten Gewalttaten, Herumlungern, nächtliche Zusammenrottungen und exzessiver Alkoholkonsum verhindert werden. Er verglich die Anwesenheitspflicht mit der Hausordnung beim Bundesheer oder in einer Kuranstalt. (ls)