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Neue Richtlinie: Europäische Union verschärft Waffenrecht

Neue Richtlinie: Europäische Union verschärft Waffenrecht

Neue Richtlinie: Europäische Union verschärft Waffenrecht

Waffenrecht
Waffenrecht
Maschinenpistole MP5 und Pistole P28 Foto: picture alliance/Ulrich Baumgarten
Neue Richtlinie
 

Europäische Union verschärft Waffenrecht

Die Botschafter der 28 EU-Staaten haben mit dem EU-Parlament und der EU-Kommission einem Kompromißvorschlag für ein schärferes Waffenrecht zugestimmt. Die neue Richtlinie sieht unter anderem erstmals die Registrierung funktionsunfähig gemachte Pistolen und Gewehre vor.
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BRÜSSEL. Die Botschafter der 28 EU-Staaten haben mit dem EU-Parlament und der EU-Kommission einem Kompromißvorschlag für ein schärferes Waffenrecht zugestimmt. Die neue Richtlinie sieht unter anderem erstmals die Registrierung funktionsunfähig gemachter Pistolen und Gewehre vor.

Auch Einzelteile wie Gewehrläufe oder Schlagbolzen müssen künftig registriert und in einer europäischen Datenbank verzeichnet werden. Striktere Vorschriften sollen auch für Blindwaffen gelten, wie sie im Film oder Theater verwendet werden. Sie müssen so registriert werden, als handele es sich um scharfe Waffen, weil diese einfach wieder zu aktiven Waffen zurückgebaut werden könnten.

Dasselbe gelte auch für schußunfähig gemachte Waffen sowie für umgebaute Waffen, die mit einem längeren Lauf oder erweitertem Magazin ausgestattet wurden.

Vorstoß startete nach Pariser Terroranschlag

Die EU-Kommission hatte nach dem islamistischen Terroranschlag von Paris im November 2015 eine Überarbeitung der Richtlinien vorgeschlagen. Zentrales Ziel der Behörde war ein Verbot halbautomatischer Waffen. Dabei handelt es sich um Waffen, die nach Betätigung des Auslösers nur einen Schuß abgeben und dann selbst nachladen. Dies ermöglicht trotz hoher Schußfolge eine große Präzision.

Künftig sind für Privatleute vollautomatische und militärische Waffen verboten, auch wenn sie zu halbautomatischen umgebaut wurden. Auch Kurzwaffen mit Magazinen von mehr als 20 Schuß sowie Langwaffen mit mehr als zehn Schuß und halbautomatische Langwaffen, die auf weniger als 60 Zentimeter verkürzt werden können, ohne ihre Funktion zu ändern, dürften Privatbürger künftig nicht mehr besitzen.

Überdies sieht die Richtlinie vor, daß zu Schreckschußwaffen umgebaute Waffen in ihrer vorherigen Verbotskategorie bleiben. Alle relevanten Teile von Schußwaffen müssen künftig markiert werden. Damit sollen Ermittlungen nach Verbrechen erleichtert werden. (ls)

Maschinenpistole MP5 und Pistole P28 Foto: picture alliance/Ulrich Baumgarten
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