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Syrer sticht wahllos auf Fahrgäste ein: Bundesanwältin: ICE-Anschlag war die Tat eines Islamisten

Syrer sticht wahllos auf Fahrgäste ein: Bundesanwältin: ICE-Anschlag war die Tat eines Islamisten

Syrer sticht wahllos auf Fahrgäste ein: Bundesanwältin: ICE-Anschlag war die Tat eines Islamisten

ICE-Anschlag: Notärzte und Sanitäter kümmern sich um die von dem Syrer angegriffenen Fahrgäste.
ICE-Anschlag: Notärzte und Sanitäter kümmern sich um die von dem Syrer angegriffenen Fahrgäste.
ICE-Anschlag: Notärzte und Sanitäter kümmern sich um die von dem Syrer angegriffenen Fahrgäste. Foto: picture alliance/dpa | Angelika Warmuth
Syrer sticht wahllos auf Fahrgäste ein
 

Bundesanwältin: ICE-Anschlag war die Tat eines Islamisten

180-Grad-Wende im Fall des ICE-Anschlags: Lange hieß es, der Syrer habe aus psychischer Verzweiflung gehandelt. Nun plädiert die Bundesanwältin wegen einer islamistischen Tat auf lebenslänglich.
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MÜNCHEN. Wenn es nach Bundesanwältin Silke Ritzert geht, soll der 28jährige Asylbewerber aus Syrien lebenslänglich ins Gefängnis. Die Messer-Attacke auf vier Fahrgäste in einem ICE von Passau nach Nürnberg sei versuchter Mord und schwere Körperverletzung aus niedrigen Beweggründen, sagte sie gestern in ihrem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht München. Der Mann, der 2014 nach Deutschland kam, habe aus islamistischen Motiven gehandelt.

Genau das war im Nachgang der Tat sofort vehement bestritten worden. Es hieß, der „Flüchtling“ habe psychische Probleme und aus dieser Verzweiflung heraus gehandelt. Eine erneute religiös motivierte Tat eines angeblich Schutzsuchenden schien damals, in den letzten Wochen der Amtszeit von „Willkommens-Kanzlerin“ Angela Merkel (CDU), auch politisch nicht opportun.

Schon einen Tag nach der Tat stand für die Ankläger fest, der Täter sei „nicht schuldfähig“. Das habe ein Gutachten ergeben, berichteten die Medien unter Bezug auf den damaligen Staatsanwalt Gerhard Neuhof. Ein politisches oder religiöses Motiv schlossen die Ermittler kategorisch aus. Damit schien der Fall erledigt. Er machte keine Schlagzeilen mehr.

„ICE-Anschlag durch einen Dschihadisten“

13 Monate später scheint nun festzustehen, daß diese Darstellung arg geschönt war. Sie gehe von einem radikal islamistischen Hintergrund der Tat aus, sagte die Bundesanwältin, die den Fall der örtlichen Staatsanwaltschaft entzogen hatte, und plädierte auf eine lebenslängliche Freiheitsstrafe. Bei dem Angeklagten handele es sich um einen Dschihadisten.

Der Migrant war nur gestoppt worden, weil am nächsten Bahnhof Polizisten einstiegen, die den Mann unter Waffenvorhalt auf den Boden zwangen. Drei psychiatrische Gutachter, die den Syrer untersucht hatten, widersprachen im Prozeß übereinstimmend den Angaben kurz nach der Tat: Der Angeklagte sei nicht psychisch krank gewesen und sehr wohl schuldfähig.

Er habe „im Zustand voller Schuldfähigkeit“ gehandelt und seinen Beitrag zum weltweiten Dschihad leisten wollen, sagte Ritzert in ihrem Plädoyer. Deswegen habe er wahllos Reisende als „Vertreter einer offenen Gesellschaft“ angegriffen. Eine psychische Erkrankung habe er lediglich vorgetäuscht.

Am heutigen Freitag werden die Verteidiger des „Schutzsuchenden“ plädieren. Das Urteil ist für den 23. Dezember angesetzt. (fh)

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ICE-Anschlag: Notärzte und Sanitäter kümmern sich um die von dem Syrer angegriffenen Fahrgäste. Foto: picture alliance/dpa | Angelika Warmuth
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