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Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk: Staatsanwaltschaft äußert sich zu „Teufel“-Aussage im „Wort zum Sonntag“

Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk: Staatsanwaltschaft äußert sich zu „Teufel“-Aussage im „Wort zum Sonntag“

Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk: Staatsanwaltschaft äußert sich zu „Teufel“-Aussage im „Wort zum Sonntag“

Pastorin Annette Behnken im „Wort zum Sonntag“
Pastorin Annette Behnken im „Wort zum Sonntag“
„Diabolos, der Verdreher“: Mit dieser Aussage zog Pastorin Annette Behnken viel Kritik auf sich. Foto: Screenshot Idea
Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk
 

Staatsanwaltschaft äußert sich zu „Teufel“-Aussage im „Wort zum Sonntag“

Nach der Ermordung des konservativen US-Aktivisten Charlie Kirk sorgte die Pastorin Annette Behnken mit einem „Wort zum Sonntag“ in der ARD für Aufregung. Sie beleidigte ihn und brachte andere mit dem Teufel in Verbindung. Handelte es sich um Volksverhetzung?
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HAMBURG. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung gegen die Pastorin Annette Behnken eingestellt. Das teilte Staatsanwältin Maria Seibert am Freitag auf Nachfrage der JUNGEN FREIHEIT mit. Behnken hatte im September 2025 mit einem „Wort zum Sonntag“ in der ARD Kritik auf sich gezogen.

In dem Beitrag führte sie aus, das „Gift“ des Hasses wirke, wo „ein rechtsradikaler Rassist“ als „ein Konservativer, der die Jugend begeistert habe“, verharmlost werde. Damit bezog sie sich auf den ermordeten christlich-konservativen US-Aktivisten Charlie Kirk. Behnken fügte an: „Allein, dass man sagt, was ist, führt zur Unterstellung, dass man eine Ermordung rechtfertigt. Das ist die totale Verdrehung. Diabolos. Der Verdreher. So nennt die Bibel den Teufel.“

Keine Aufstachelung zum Hass gegen Gruppe

Staatsanwältin Seibert sagte der JF nun, der Straftatbestand der Volksverhetzung sei bei Behnkens Äußerungen „in keiner denkbaren Variante“ erfüllt. „Es ist weder eine ‘Aufstachelung zum Hass gegen eine inländische Bevölkerungsgruppe‘ (§ 130 Abs. 1 Nr. 1) erkennbar, noch lässt sich den Äußerungen ‘eine die Menschenwürde verletzende Beschimpfung“ (§ 130 Abs. 1 Nr. 2) entnehmen‘.“

Zu etwaigen Beleidigungs- beziehungsweise Verleumdungsdelikten zum Nachteil Kirks hätten wiederum keine wirksamen Strafanträge vorgelegen, „sodass das Verfahren insoweit bereits deshalb einzustellen war“.

Nach Angaben der evangelischen Nachrichtenagentur Idea hatten der AfD-Politiker Julian Adrat und eine weitere Person nach der Sendung Strafanzeige erstattet. Bei X warf Adrat Behnken vor, sie habe Kirk als rechtsradikalen Rassisten bezeichnet, um „das Bild des Verstorbenen zu zerstören“. Zudem habe sie „eine klar abgrenzbare gesellschaftliche Gruppe, nämlich konservative Bürger, Unterstützer und Sympathisanten von Kirk“, diffamiert und gegen sie aufgestachelt.

Kirchenvertreter: Zitat aus Zusammenhang gerissen

Der Vorsitzende der Christlichen Polizeivereinigung, Holger Clas, legte derweil Programmbeschwerde ein. Er warf Behnken laut Idea vor, „ein hasserfülltes Etikett“ vergeben zu haben, „das weder durch Belege noch durch den Respekt vor den Hinterbliebenen gestützt ist“. Die Bezeichnung von Kritikern als teuflisch sei wiederum eine Dämonisierung, die den gesellschaftlichen Diskurs vergifte.

Dagegen attestierte der Beauftragte der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers, Daniel Rudolphi, den Kritikern Behnkes, das Zitat über den Teufel aus dem Zusammenhang gerissen zu haben. Dabei handle es sich um eine koordinierte Aktion. Behnken arbeitet als Beauftragte für den Hospiz- und Palliativbereich bei der Diakonie Niedersachsen. (ser)

„Diabolos, der Verdreher“: Mit dieser Aussage zog Pastorin Annette Behnken viel Kritik auf sich. Foto: Screenshot Idea
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