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Landgericht Hamburg: Correctiv werden Falschaussagen über früheres Gerichtsurteil untersagt

Landgericht Hamburg: Correctiv werden Falschaussagen über früheres Gerichtsurteil untersagt

Landgericht Hamburg: Correctiv werden Falschaussagen über früheres Gerichtsurteil untersagt

Watsche für Correctiv-Chef David Schraven. Das Hamburger Landgericht untersagt ihm, zu behaupten, der Artikel zu einem „Geheimplan gegen Deutschland“ sei gerichtlich bestätigt worden. Correctiv-Chef David Schraven bei der Leipziger Buchmesse: Das Hamburger Landgericht untersagt ihm Falschbehauptungen Foto: picture alliance / dts-Agentur | -
Watsche für Correctiv-Chef David Schraven. Das Hamburger Landgericht untersagt ihm, zu behaupten, der Artikel zu einem „Geheimplan gegen Deutschland“ sei gerichtlich bestätigt worden. Correctiv-Chef David Schraven bei der Leipziger Buchmesse: Das Hamburger Landgericht untersagt ihm Falschbehauptungen Foto: picture alliance / dts-Agentur | -
Correctiv-Chef David Schraven bei der Leipziger Buchmesse: Das Hamburger Landgericht untersagt ihm Falschbehauptungen Foto: picture alliance / dts-Agentur | –
Landgericht Hamburg
 

Correctiv werden Falschaussagen über früheres Gerichtsurteil untersagt

Watsche für Correctiv-Chef David Schraven. Das Hamburger Landgericht untersagt ihm, zu behaupten, der Artikel zu einem „Geheimplan gegen Deutschland“ sei gerichtlich bestätigt worden.
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Cato, Palmer, Exklusiv

HAMBURG. Das Landgericht Hamburg hat Correctiv-Chef David Schraven untersagt, die Falschbehauptung zu verbreiten, das Gericht habe die Berichterstattung der regierungsnahen Journalisten über das Potsdamer Treffen inhaltlich bestätigt. Dies berichten die Medienanwälte Höcker am Freitag. Der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau hatte Ende Februar eine einstweilige Verfügung gegen Correctiv erwirkt. Ob und in welchem Umfang der Correctiv-Artikel der Wahrheit entspreche, sei dabei nicht Gegenstand der Entscheidung gewesen.

Schraven hatte das Urteil allerdings als Sieg dargestellt. In einem Interview mit der FAZ sagte er: „Der Kern unseres Artikels ist damit bestätigt worden: daß bei diesem Geheimtreffen über einen Masterplan gesprochen wurde, mit dem ‘Remigration‘ betrieben werden sollte, und daß das auch Menschen mit Zuwanderungsgeschichte betrifft. Das Gericht hat mehrmals gesagt, daß das, was von uns vorgetragen worden ist, die ‘prozessuale Wahrheit‘ ist.“

Dem widersprach nun das Landgericht. „Der Durchschnittsleser entnimmt der streitgegenständlichen Passage, daß das Gericht sich in seiner Entscheidung zu dem näher beschriebenen ‘Kern des Artikels‘ geäußert und diesen bestätigt hat. Die so verstandene Tatsachenbehauptung ist unwahr. Das Gericht hat in der hier thematisierten Entscheidung hierzu keine Aussage getroffen“, berichtet der Anwalt Vosgeraus, Carsten Brennecke, auf X.

Vosgeraus Anwalt: „System Correctiv“ überführt

Somit wiederholten die Richter, was sie bereit im Februar nach dem Urteil zur einstweiligen Verfügung von Vosgerau mitteilten: „Alle weiteren Inhalte der Correctiv-Berichterstattung sind nicht Gegenstand der Entscheidung. Für keinen der äußerungsrechtlichen Angriffe des Antragstellers kam es darauf an.“

Brennecke nahm dies zum Anlaß, um die Correctiv-Erzählung eines Geheimtreffens erneut zu kritisieren. „Dieser Versuch der Desinformation ist ein weiterer Beleg dafür, wie das ‘System Correctiv‘ funktioniert.“ Auch das Verhalten der FAZ bemängelte er: „Die FAZ muß sich die kritische Frage gefallen lassen, wie es denn um ihre journalistische Sorgfalt steht.“ Mittlerweile entfernte das Blatt die entsprechende Passage. (sv)

Correctiv-Chef David Schraven bei der Leipziger Buchmesse: Das Hamburger Landgericht untersagt ihm Falschbehauptungen Foto: picture alliance / dts-Agentur | –
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