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Irreführende Berichterstattung: MDR suggeriert rassistischen Mord

Irreführende Berichterstattung: MDR suggeriert rassistischen Mord

Irreführende Berichterstattung: MDR suggeriert rassistischen Mord

Eine interne Untersuchung beim MDR moniert, der Sender habe in einem Beitrag gegen journalistische Sorgfaltspflichten verstoßen Foto: picture alliance / ZB | Peter Endig
Eine interne Untersuchung beim MDR moniert, der Sender habe in einem Beitrag gegen journalistische Sorgfaltspflichten verstoßen Foto: picture alliance / ZB | Peter Endig
Eine interne Untersuchung beim MDR moniert, der Sender habe in einem Beitrag gegen journalistische Sorgfaltspflichten verstoßen Foto: picture alliance / ZB | Peter Endig
Irreführende Berichterstattung
 

MDR suggeriert rassistischen Mord

Eine interne Untersuchung beim MDR kommt zu dem Schluß, daß der Fernsehsender im Falle eines 1986 ums Leben gekommenen DDR-Vertragsarbeiters tendenziös berichtete und damit den Eindruck eines rassistischen Mordangriffs erweckte.
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LEIPZIG. Der MDR-Programmausschuß hat journalistische Mängel in einem Beitrag des Senders festgestellt. Laut der Berliner Zeitung moniert die Rundfunk-Kommission, der MDR habe in dem Beitrag „Schuld ohne Sühne“ aus dem Jahr 2017 falsche Tatsachen vorgespiegelt.

Konkret gehe es um die Darstellung eines Mordes an einem mosambikanischen Vertragsarbeiter, der sich im Jahr 1986 auf dem Gebiet der damaligen DDR abgespielt haben soll. Der Fernsehsender ließ mit Laiendarstellern nachspielen, wie der Afrikaner Manuel Diogo von Neonazis umgebracht wurde. In demselben Beitrag filmten die Reporter, wie sie der Mutter des Getöteten von der Gewalttat erzählen.

Reporter geben Interviews falsch wieder

Der MDR-Programmausschuß ist nach der Überprüfung des „verschriftlichten Interviews“ allerdings zu dem Ergebnis gekommen, der Off-Text „der dem Zuschauer eine festgelegte Meinung und eine harte Konfrontation der Mutter mit dieser Aussage vermittelt“, entspreche nicht der Wahrheit. Die Unterhaltung werde vielmehr verzerrt und nicht real abgebildet. Der Ausschußvorsitzende Manfred Böhme mahnte deshalb, in dem Beitrag sei die journalistische Sorgfaltspflicht verletzt worden.

Wie schon Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft Potsdam aus dem Jahr 2021 zutage förderten, war der Mosambikaner betrunken vor einen Zug gestürzt und dadurch ums Leben gekommen. Nach „intensiven Prüfungen“ habe man „keinen Anhaltspunkt für ein Tötungsdelikt oder Manipulation“ finden können, teilte die Behörde damals mit.

MDR verteidigt Beitrag

Zuerst hatte der Historiker Harry Waibel die Theorie verfolgt, daß Manuel Diogo von Neonazis ermordet wurde. Er war der Volkspolizei und der Staatssicherheit vor, den Fall vertuscht zu haben.

In seiner Berichterstattung nahm der MDR die Argumentation des Geschichtswissenschaftlers auf, was zu Widerspruch vonseiten des Historikers Ulrich van der Heyden führte, der dem Sender eine unsaubere Darstellung des Sachverhalts vorwarf. Der MDR bestritt bis zuletzt, in seinem Beitrag journalistische Standards verletzt zu haben. (fw)

Eine interne Untersuchung beim MDR moniert, der Sender habe in einem Beitrag gegen journalistische Sorgfaltspflichten verstoßen Foto: picture alliance / ZB | Peter Endig
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