DRESDEN. Mehrere Landräte in den östlichen Bundesländern haben angekündigt, die Impfpflicht für medizinisches Personal nicht umzusetzen. In einem Brandbrief warnen alle sächsischen Landräte vor „größeren Problemen in der Versorgung kranker und hilfebedürftiger Menschen“, berichtet die Bild-Zeitung.
Wenn am 16. März die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kraft trete, werde nirgendwo ungeimpftes Personal nach Hause geschickt. Erst nach diesem Datum wissen man, wie viele Beschäftigte überhaupt betroffen seien.
Landrat fordert Aufhebung der Impfpflicht
Anfang der Woche hatte der stellvertretende Landrat des sächsischen Kreises Bautzen, Udo Witschas, für Aufregung gesorgt, als er vor Demonstranten ankündigte, die Impfpflicht für das Klinik- und Pflegepersonal nicht umzusetzen. Zur Begründung gab der CDU-Politiker, der für den Geschäftsbereich Gesundheit zuständig ist, an: „Wer soll oder wird sich um diese Pflegebedürftigen, hilfsbedürftigen Menschen in unseren Kliniken und Pflegeeinrichtungen denn kümmern, wenn sie nicht mehr da sind?“
Zuvor hatte sich der Bautzener Landrat Michael Harig an Ministerpräsident Michael Kretschmer (beide CDU) gewandt und gefordert, die einrichtungsbezogene Impfpflicht zu verschieben oder vollständig aufzuheben.
Nun äußerte sich auch Nordsachsens Landrat Kai Emanuel (CDU). Er werde niemanden hindern, seiner Arbeit nachzugehen, zitierte ihn die Bild. Zudem forderte er, daß die Impfpflicht wegen der als relativ harmlos geltenden Omikron-Variante des Coronavirus neu bewertet werden müsse.
Kreis in Vorpommern will Impfpflicht nicht kontrollieren
Doch nicht nur in Sachsen, auch in Mecklenburg-Vorpommern wird Kritik an der Impfpflicht im Gesundheitswesen laut. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald wird nach eigenen Angaben die Regelung nicht durchsetzen. Man stelle fest, „daß mit den ganzen anderen coronabedingten Maßnahmen, die wir schon seit zwei Jahren tragen, das Gesundheitsamt und auch große Teile der Verwaltung völlig ausgelastet sind“, sagte Landkreissprecher Achim Froitzheim am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. „Die Kontrolle und Durchsetzung dieser einrichtungsbezogenen Impfpflicht können wir deshalb nicht erfüllen.“ Wenn jetzt noch Aufgaben oben draufgepackt werden, können wir die einfach nicht mehr leisten.
Die Gesundheitsämter in dem Bundesland sähen sich nicht in der Lage, die Impfpflicht für Beschäftigte in Krankenhäusern, Arztpraxen, Behinderteneinrichtungen und der Pflege zu kontrollieren, schrieb der Landkreistag an die Staatskanzlei in Schwerin. (ls)