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Studie der Kölner Journalistenschule: Gericht: Petry nicht Falschaussagen-Spitzenreiterin

Studie der Kölner Journalistenschule: Gericht: Petry nicht Falschaussagen-Spitzenreiterin

Studie der Kölner Journalistenschule: Gericht: Petry nicht Falschaussagen-Spitzenreiterin

Frauke Petry
Frauke Petry
AfD-Sprecherin Frauke Petry neben dem stellvertretenden CDU-Bundesvorsitzenden, Armin Laschet, am 22.10.2015 bei der ZDF-Talksendung „Maybrit Illner“ Foto: picture alliance / ZB
Studie der Kölner Journalistenschule
 

Gericht: Petry nicht Falschaussagen-Spitzenreiterin

Das Oberlandesgericht Köln hat der Kölner Journalistenschule die Verbreitung ihrer Studie „Faktenzoom“ verboten. Diese war nach einer Überprüfung der Talkshow-Aussagen von Politikern zu dem falschen Ergebnis gekommen, Frauke Petry (AfD) prozentual die meisten Falschaussagen tätige. Dabei wurden jedoch korrekte Äußerungen als Falschaussagen gewertet.
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KÖLN. Das Oberlandesgericht Köln hat der Kölner Journalistenschule die Verbreitung ihrer Studie „Faktenzoom“ verboten. Diese war nach einer Überprüfung der Talkshow-Aussagen von Politikern zu dem falschen Ergebnis gekommen, AfD-Sprecherin Frauke Petry habe prozentual die meisten Falschaussagen getätigt. Zahlreiche Medien griffen das Resultat auf und betitelten Petry zum Beispiel als „Falschaussagen-Spitzenreiterin“ (Welt Online).

Die AfD und einige Kritiker bemängelten methodische Fehler in der Erhebung. Die Journalistenschüler hätten beispielsweise Aussagen mit einbezogen, die die Politiker so weder wörtlich noch sinngemäß gesagt hätten. Zudem wären Äußerungen als Falschaussagen bewertet worden, obwohl diese tatsächlich keine Unwahrheiten enthalten hätten.

Korrekte Äußerungen als Falschaussagen gewertet

Die AfD-Vorsitzende klagte daraufhin erfolgreich. Das OLG Köln legte nun fest, daß mehrere Aussagen Petrys künftig nicht mehr als „falsch“ gewertet werden dürfen. Auch die Verbreitung des Gesamtergebnisses, das Petry als Spitzenreiterin der Falschaussagen auswies, ist unzulässig.

Petrys Rechtsanwalt Carsten Brennecke zeigte sich in einer Mitteilung der Kanzlei Höcker sehr erfreut über das Urteil: „Es bleibt zu hoffen, daß die Journalistenschüler in Zukunft sorgfältiger und weniger tendenziös arbeiten und sich kein Beispiel an den vielen Profi-Journalisten nehmen, die das falsche Lügen-Ranking völlig ungeprüft weiterverbreiteten.“

Journalistenschule strebt höchstrichterliche Klärung an

Die Journalistenschule kündigte an, es bei der jetzigen Einstweiligen Verfügung nicht belassen zu wollen. Gegenüber dem Branchendienst Meedia betonte der Schulleiter Ulric Papendick, das Gericht habe lediglich zwei Aussagen von Frauke Petry einkassiert. „Noch warten wir auf die umfassende Begründung des Gerichts. Nach dem Tenor, so wie er uns allerdings jetzt vorliegt und unserem derzeitigen Stand der Analyse würden sich zwar die Prozentzahlen verändern, aber die AfD-Chefin bliebe Spitzenreiterin in unserem Ranking.“

Die Journalistenschule strebt nun ein Hauptsacheverfahren an, bei dem dann höchstrichterlich über den Wahrheitsgehalt der TV-Aussagen Petrys entschieden wird. (gb)

AfD-Sprecherin Frauke Petry neben dem stellvertretenden CDU-Bundesvorsitzenden, Armin Laschet, am 22.10.2015 bei der ZDF-Talksendung „Maybrit Illner“ Foto: picture alliance / ZB
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